Législation

Verordnung des BLW vom 28. Oktober 2025 über den Faktor zur Berechnung des Übergangsbeitrags für das Jahr 2025

SR 910.132.81Stand am 01.12.20253 Artikel

Was sich vorbereitet

Keine laufenden Revisionsvorhaben.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), gestützt auf Artikel 87 Absatz 2 der Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013, verordnet:

Art. 1Faktor

Der Faktor für die Berechnung des einzelbetrieblichen Übergangsbeitrags beträgt für das Jahr 2025 0,1365.

Art. 2Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung des BLW vom 24. Oktober 20241 über den Faktor zur Berechnung des Übergangsbeitrags für das Jahr 2024 wird aufgehoben.

  1. [AS 2024 599]

Art. 3Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.

Text: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex), Stand am 01.12.2025. Massgebend ist allein die amtliche Veröffentlichung. Hosting in Europa (DSGVO).