Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 23. Juni 2021 über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich, verordnet:
Art. 1Zusammenfassung von Weiterbildungstiteln zu einem medizinischen Fachgebiet
Das Fachgebiet Allgemeine Innere Medizin umfasst die folgenden eidgenössischen Weiterbildungstitel:
- a.
Fachärztin oder Facharzt im Bereich Allgemeine Innere Medizin;
- b.
Praktische Ärztin oder Praktischer Arzt;
- c.
Fachärztin oder Facharzt im Bereich Tropen- und Reisemedizin.
Art. 2Festlegung der Regionen
1 Die Regionen der Kategorie 1 entsprechen den Kantonen.
2 Die Regionen der Kategorie 2 sind in Anhang 1 festgelegt.1
3 Nach einer Fusion von Gemeinden bleibt die Region der Kategorie 2, in die jede der früheren Gemeinden nach Anhang 1 eingeteilt ist, auf ihrem jeweiligen Gebiet so lange unverändert, bis die aus der Fusion entstandene Gemeinde in Anhang 1 eingeteilt wird und die Versorgungsgrade für die betroffenen Regionen in Anhang 3 festgelegt werden.2
- Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 30. Sept. 2024, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2024 565).
- Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 30. Sept. 2024, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2024 565).
Art. 3Versorgungsgrade
1 Die regionalen Versorgungsgrade sind je Region der Kategorie 1 und je medizinisches Fachgebiet in Anhang 2 festgelegt.1
2 Für folgende Fachgebiete sind die regionalen Versorgungsgrade zudem je Region der Kategorie 2 festgelegt:
- a.
Allgemeine Innere Medizin;
- b.
Gynäkologie und Geburtshilfe;
- c.
Kinder- und Jugendmedizin;
- d.
Psychiatrie und Psychotherapie.
3 Die Versorgungsgrade nach Absatz 2 sind in Anhang 3 aufgeführt.2
- Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 30. Sept. 2024, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2024 565).
- Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 30. Sept. 2024, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2024 565).
Art. 4Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Anhänge
- Regionen der Kategorie 2
- Versorgungsgrade der Regionen der Kategorie 1
- Versorgungsgrade der Regionen der Kategorie 2
Die Anhänge sind auf Fedlex einsehbar.