Législation

Verordnung des BLV vom 25. August 2020 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel

SR 817.041In KraftStand am 01.08.20212 Artikel

Was sich vorbereitet

Keine laufenden Revisionsvorhaben.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), gestützt auf Artikel 39 des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014, verordnet:

Art. 1Einfuhrverbot für bestimmte, nicht sichere Lebensmittel

Die Einfuhr der im Anhang aufgeführten Lebensmittel ist verboten.

Art. 2Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Text: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex), Stand am 01.08.2021. Massgebend ist allein die amtliche Veröffentlichung. Hosting in Europa (DSGVO).