Législation

Verordnung des EDI vom 28. Mai 2025 über die Länderlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (Länderlistenverordnung Lebensmittel)

SR 817.022.81Stand am 01.07.20258 Artikel

Was sich vorbereitet

Keine laufenden Revisionsvorhaben.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf Artikel 36 Absatz 5 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (LGV), verordnet:

Art. 1Länderliste Rindfleisch

Anhang 1 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Rinder der Art Bos taurus mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.

Art. 2Länderliste Schweinefleisch

Anhang 2 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Schweine mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.

Art. 3Länderliste Hühner- und Truthühnerfleisch

Anhang 3 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Hühner und Truthühner mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.

Art. 4Länderliste Froschschenkel

Anhang 4 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Frösche mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.

Art. 5Länderliste Kuhmilch

Anhang 5 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Kühe mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.

Art. 6Länderliste Eier von Haushühnern

Anhang 6 enthält die Liste der Länder, die gesetzlich verbieten, Haushühner (Gallus gallus domesticus) mit Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV zu behandeln.

Art. 7Aktualisierung der Länderlisten

1

 Das EDI kann weitere Länder auf deren begründeten Antrag hin in die Länderlisten aufnehmen. Im Antrag muss das Land nachweisen, dass seine Gesetzgebung die Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV verbietet.

2

 Alle zwei Jahre werden die Länderlisten überprüft. Verbietet ein Land auf den Listen die Herstellungsmethoden nach Anhang 2 LGV nicht mehr, wird es aus der jeweiligen Liste gestrichen.

Art. 8Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Anhänge

  • Länderliste Rindfleisch (Bos taurus)
  • Länderliste Schweinefleisch
  • Länderliste Hühner- und Truthühnerfleisch
  • Länderliste Froschschenkel
  • Länderliste Kuhmilch
  • Länderliste Eier von Haushühnern (Gallus gallus domesticus)

Die Anhänge sind auf Fedlex einsehbar.

Text: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex), Stand am 01.07.2025. Massgebend ist allein die amtliche Veröffentlichung. Hosting in Europa (DSGVO).