Art. 1Verschreibungspflicht
Folgende Medizinprodukte dürfen ausschliesslich auf ärztliche Verschreibung an andere Personen als an Ärztinnen oder Ärzte abgegeben werden:
- a.
Intrauterinpessare (IUP; zur Empfängnisverhütung);
- b.
Sättigungskomprimate (oral applizierbare Sättigungspräparate auf Cellulosebasis mit definiert vorgegebener Geometrie zur Behandlung von Übergewicht und zur Gewichtskontrolle).
