Législation

Verordnung des EDI vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV-EDI)

GUMV-EDISR 810.122.122Nicht mehr in KraftStand am 01.01.20172 Artikel

Was sich vorbereitet

Keine laufenden Revisionsvorhaben.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen, verordnet:

Art. 1Bezeichnung der genetischen Untersuchungen

Personen, die sich über einen Titel nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b–f der Verordnung vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen ausweisen können, sind zur Durchführung der molekulargenetischen Untersuchungen gemäss Anhang zugelassen.

Art. 2Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2007 in Kraft.

Anhänge

  • Bezeichnung der genetischen Untersuchungen, die mit den einzelnen Titeln durchgeführt werden dürfen

Die Anhänge sind auf Fedlex einsehbar.

Text: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex), Stand am 01.01.2017. Massgebend ist allein die amtliche Veröffentlichung. Hosting in Europa (DSGVO).