Art. 1
Für den Ausbau der Nationalstrassen wird der Ausbauschritt 2019 beschlossen.
Dieser umfasst die folgenden Kapazitätserweiterungen:
- a.
Kapazitätserweiterung Crissier;
- b.
Bypass Luzern inklusive Ergänzung Süd (Kriens–Hergiswil) und inklusive Kapazitätserweiterung Rotsee–Buchrain (Ausbau Nord);
- c.
Umfahrung Le Locle;
- d.
Umfahrung La Chaux-de-Fonds;
- e.
Umfahrung Näfels.
