Législation

Bundesbeschluss vom 18. Dezember 2020 über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg (Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Clavaleyres)

SR 132.211In KraftStand am 01.01.20222 Artikel

Was sich vorbereitet

Keine laufenden Revisionsvorhaben.

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 2020, beschliesst:

Art. 1

Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres vom Kanton Bern zum Kanton Freiburg wird genehmigt.

Art. 2

1

 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

2

 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen den Beschluss kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt der Beschluss am 1. Januar 2022 in Kraft.

3

 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.

Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2022

Text: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex), Stand am 01.01.2022. Massgebend ist allein die amtliche Veröffentlichung. Hosting in Europa (DSGVO).