Législation

Verordnung des WBF vom 2. November 2011 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-WBF)

PSPV-WBFSR 120.422Nicht mehr in KraftStand am 01.06.20133 Artikel

Was sich vorbereitet

Keine laufenden Revisionsvorhaben.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 2011 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV), verordnet:

Art. 1Gegenstand

1

 Diese Verordnung legt für die Funktionen des WBF nach Anhang 1 PSPV die jeweilige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.

2 Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.

Art. 2Aktualisierung des Anhangs

Bei einer Änderung von Anhang 1 PSPV sind die entsprechenden Änderungen des Anhangs dieser Verordnung innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen.

Art. 3Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Anhänge

  • eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

Die Anhänge sind auf Fedlex einsehbar.

Text: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex), Stand am 01.06.2013. Massgebend ist allein die amtliche Veröffentlichung. Hosting in Europa (DSGVO).