Législation

Verordnung des BAKOM vom 23. November 2016 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate

SR 943.032.1In KraftStand am 01.11.20253 Artikel

Was sich vorbereitet

Keine laufenden Revisionsvorhaben.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), gestützt auf die Artikel 3 Absatz 2, 4 Absatz 1, 10 und 15 der Verordnung vom 23. November 2016 über die elektronische Signatur, verordnet:

Art. 1

Die technischen und administrativen Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate sind im Anhang enthalten.

Art. 3

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Anhänge

  • Technische und administrative Vorschriften über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Ausgabe 2)

Die Anhänge sind auf Fedlex einsehbar.

Text: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex), Stand am 01.11.2025. Massgebend ist allein die amtliche Veröffentlichung. Hosting in Europa (DSGVO).