Art. 1Sitz der Hochschule
Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) hat ihren Sitz in Zollikofen.

Keine laufenden Revisionsvorhaben.
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 35 des EHB-Gesetzes vom 25. September 2020, verordnet:
Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) hat ihren Sitz in Zollikofen.
Die EHB bietet ihre Leistungen durch je ein Regionalinstitut in der deutschen, der französischen und der italienischen Schweiz an.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung legt den Entwurf der strategischen Ziele des Bundesrats für die EHB den gesamtschweizerischen Dachorganisationen der Arbeitswelt, namentlich dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Travail Suisse, zur Stellungnahme vor.
Die EHB bezieht die Organisationen der Arbeitswelt und die Kantone in ihre strategische Planung, in die Ausrichtung neuer Lehrangebote und Dienstleistungen sowie in die Festlegung von Forschungsschwerpunkten ein.
Sie kann dazu mit Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt, der Kantone und weiterer interessierter Kreise nationale und regionale Beiräte bilden.
Die EHB-Verordnung vom 14. September 20051 wird aufgehoben.
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Bis zum 31. Dezember 2021 bleiben die Artikel 16 und 16a der EHB-Verordnung vom 14. September 20051 anwendbar.
Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. August 2021 in Kraft.
Artikel 5 Absatz 2 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Text: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex), Stand am 01.08.2021. Massgebend ist allein die amtliche Veröffentlichung. Hosting in Europa (DSGVO).