Législation

Bundesbeschluss vom 21. März 2025 über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Jura (Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Moutier)

SR 132.213Stand am 01.01.20262 Artikel

Was sich vorbereitet

Keine laufenden Revisionsvorhaben.

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 2024, beschliesst:

Art. 1

Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Jura betreffend den Wechsel der Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura wird genehmigt.

Art. 2

1

 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

2

 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen den Beschluss kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt der Beschluss am 1. Januar 2026 in Kraft.

3

 Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.

Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2026

Text: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex), Stand am 01.01.2026. Massgebend ist allein die amtliche Veröffentlichung. Hosting in Europa (DSGVO).