Législation

Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG)

SR 956.1 · FINMAG · 82 Artikel

Finanzmarktaufsichtsgesetz (SR 956.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (82 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

1 Der Bund schafft eine Behörde für die Aufsicht über den Finanzmarkt nach folgenden Gesetzen (Finanzmarktgesetze): a. Pfandbriefgesetz vom 25. Juni 1930 SR 211.423.4 ; b. Versicherungsvertragsgesetz vom 2. April 1908 SR 2…

Art. 2, Verhältnis zu den Finanzmarktgesetzen

1 Dieses Gesetz gilt, soweit die Finanzmarktgesetze nichts anderes vorsehen. 2 Im Rahmen der internationalen Quellenbesteuerung abgeschlossene staatsvertragliche Regelungen und damit zusammenhäng…

Art. 3, Beaufsichtigte

Der Finanzmarktaufsicht unterstehen: a. die Personen, die nach den Finanzmarktgesetzen eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine Zulassung oder eine Registrierung der Finanzmarktaufsichtsbehörde benötigen; und b. Fassun…

Art. 4, Ziele der Finanzmarktaufsicht

Fassung gemäss Anhang Ziff. II 16 des Finanzinstitutsgesetzes vom 15. Juni 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 ( AS 2018 5247 ; BBl 2015 8901 ). Ziele der Finanzmarktaufsicht Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmark…

Art. 5, Rechtsform, Sitz und Name

Fassung gemäss Anhang Ziff. II 16 des Finanzinstitutsgesetzes vom 15. Juni 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 ( AS 2018 5247 ; BBl 2015 8901 ). Rechtsform, Sitz und Name 1 Die Behörde, die den Finanzmarkt beaufsichtigt, ist eine öffent…

Art. 6, Aufgaben

1 Die FINMA übt die Aufsicht nach den Finanzmarktgesetzen und nach diesem Gesetz aus. 2 Sie nimmt die internationalen Aufgaben wahr, die mit ihrer Aufsichtstätigkeit zusammenhängen.…

Art. 7, Regulierungsgrundsätze

1 Die FINMA reguliert durch: a. Verordnungen, wo dies in der Finanzmarktgesetzgebung vorgesehen ist; und b. Rundschreiben über die Anwendung der Finanzmarktgesetzgebung. 2 Sie reguliert nur, soweit dies mit Bli…

Art. 8, Organe

Die Organe der FINMA sind: a. der Verwaltungsrat; b. die Geschäftsleitung; c. die Revisionsstelle.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).