Législation

Verordnung vom 12. November 2018 der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereiverordnung ESBK, GwV-ESBK)

SR 955.021 · GwV-ESBK · 27 Artikel

Geldwäschereiverordnung ESBK (SR 955.021) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (27 Artikel)

Art. 1

1 Diese Verordnung konkretisiert die Sorgfaltspflichten nach dem GwG und dem BGS für die konzessionierten Spielbanken. 2 Sie legt die organisatorischen Massnahmen fest, welche die Spielbanken im Zusammenhang mit landbasierten sowie m…

Art. 2, Identifizierung und Registrierung der Spielerin oder des Spielers bei landbasierten Spielen

1 Die Spielbank muss bei landbasierten Spielen eine Spielerin oder einen Spieler identifizieren und registrieren, wenn diese oder dieser mit…

Art. 3, Identifizierung und Registrierung der Spielerin oder des Spielers bei online durchgeführten Spielen

Die Spielbank muss bei online durchgeführten Spielen eine Spielerin oder einen Spieler identifizieren und registrieren, wenn diese od…

Art. 4, Bei der Identifizierung zu registrierende Angaben

1 Die Spielbank registriert den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit der Spielerin oder des Spielers. 2 Stammt die Spielerin oder der Spieler aus einem La…

Art. 5, Identitätsnachweis

1 Der Identitätsnachweis der Spielerin oder des Spielers kann erbracht werden mit: a. einem amtlichen Ausweis in lateinischer Schrift mit Fotografie, wie einem Reisepass, einer Identitätskarte oder einem Führerausw…

Art. 6, Echtheitsbestätigung

1 Die Echtheit der Kopie eines amtlichen Ausweises nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a ist zu bestätigen durch: a. eine Notarin oder einen Notar oder eine öffentliche Stelle, die solche Echt­heitsbestätigungen üb…

Art. 7, Grundsätze

1 Die Spielbank muss von der Spielerin oder dem Spieler eine schriftliche Erklärung darüber einholen, wer die wirtschaftlich berechtigte natürliche Person ist, wenn: a. sie weiss, dass die Spielerin oder der Spieler nicht…

Art. 8, Erforderliche Angaben

1 Die Erklärung über die wirtschaftlich berechtigte Person muss folgende Angaben enthalten: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnsitzadresse und Staatsangehörigkeit. 2 Stammt die wirtschaftlich berechtigte Person a…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).