Verordnung vom 1. Juni 2012 über die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser (Eigenmittelverordnung, ERV)
SR 952.03 · ERV · 212 Artikel
Eigenmittelverordnung (SR 952.03) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 4, geändert (RO 2024 13) in Kraft seit dem 01.01.2025
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Auszug aus dem Text (212 Artikel)
1 Zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger und der Stabilität des Finanzsystems müssen Banken und kontoführende Wertpapierhäuser entsprechend ihrer Geschäftstätigkeit und Risiken über angemessene Eigenmittel verfügen und…
1 Diese Verordnung regelt: a. die anrechenbaren Eigenmittel; b. die mit Eigenmitteln zu unterlegenden Risiken und die Höhe der Unterlegung; c. die Risikoverteilung, namentlich die Obergrenzen für Klumpenrisiken und die Beh…
Diese Verordnung gilt für Banken nach dem BankG und kontoführende Wertpapierhäuser nach dem FINIG (im Folgenden Banken).…
1 In dieser Verordnung gelten als: a. regulierte Börse: bezweckt und mittels ausreichender Marktliquidität auch sicherstellt; b. Hauptindex : c. reguliertes Unternehmen: d. Beteiligungstitel: d bis Instrument mit Beteiligung…
1 Als Basler Mindeststandards gelten in dieser Verordnung diejenigen Dokumente des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, die diese Verordnung für massgebend erklärt, insbesondere für die Berechnung der Eige…
Die folgenden Positionen müssen dem Bankenbuch zugeordnet werden: a. nicht kotierte Beteiligungstitel; b. zur Verbriefung bestimmte Positionen; c. direkt gehaltene Liegenschaften; d. Kredite und Kreditzusagen an kleine u…
1 Positionen können nur dann dem Handelsbuch zugeordnet werden, wenn keine rechtlichen Gründe den Handel oder eine vollständige Absicherung der Position verhindern. 2 Positionen, die bei Bilanzaufnahme zu einem der folgen…
1 Führt eine Umbuchung von Positionen zwischen den beiden Büchern dazu, dass die über alle Handels- und Bankenbuchpositionen berechneten Mindesteigenmittel sinken,…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
