Verordnung vom 19. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften, VIPaV)
SR 946.513.8 · VIPaV · 22 Artikel
Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (SR 946.513.8) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 2, geändert (RO 2025 747) in Kraft seit dem 01.12.2025
- Art. 2, geändert (RO 2024 491) in Kraft seit dem 01.10.2024
- Art. 2, geändert (RO 2024 491) in Kraft seit dem 01.10.2024
- Art. 2, geändert (RO 2024 491) in Kraft seit dem 01.10.2024
- Art. 2, geändert (RO 2013 579) in Kraft seit dem 01.04.2020
- Art. 2, geändert (RO 2017 2631) in Kraft seit dem 01.05.2017
Auszug aus dem Text (22 Artikel)
1 Diese Verordnung: a. legt gemäss Artikel 16 a Absatz 2 Buchstabe e die Ausnahmen vom Grundsatz nach Artikel 16 a Absatz 1 THG fest; b. regelt für nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel das Inverkehrbr…
Vom Grundsatz nach Artikel 16 a Absatz 1 THG ausgenommen sind: a. die folgenden mit Chemikalien behandelten oder Chemikalien enthaltenden Produkte: 1. bleihaltige Anstrichf…
Die Ausnahmen in Artikel 2 werden überprüft: a. von demjenigen Departement, in dessen Zuständigkeit die entsprechende schweizerische technische Vorschrift fällt, wenn die Europäische Union (…
1 Ein Gesuch um Bewilligung nach Artikel 16 c THG können einreichen: a. in- und ausländische Personen, welche mit Lebensmitteln, für die Artikel 16 a Absatz 1 THG gilt, Handel treiben; b. ausländische Hersteller von Lebensmitt…
1 Das BLV prüft, ob das Gesuch vollständig ist. 2 Es bestätigt umgehend und schriftlich den Eingang des Gesuchs und räumt gegebenenfalls eine angemessene Nachfrist zur Ergänzung des Gesuchs ein. Bis zur Ei…
1 Das BLV prüft, ob das Verpackungsmuster mit Etikette die Anforderungen an die Produktinformation nach Artikel 16 e THG erfüllt. 2 Erfüllt die Produktinformation die Anforderungen nach Absatz 1, so kann das BLV ei…
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Juni 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 ( AS 2016 2701 ). Produktinformation für in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellte und in Verkehr gebrachte Lebensmittel Wir…
1 Allgemeinverfügungen nach Artikel 16 d Absatz 2 THG werden im Bundesblatt veröffentlicht. 2 Der Eintritt der Rechtskraft solcher Verfügungen wird im Bundesblatt angezeigt. 3 Das BLV informiert die kantonalen Vo…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
