Verordnung vom 3. Juni 2016 über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter sowie strategischer Güter (Güterkontrollverordnung, GKV)
SR 946.202.1 · GKV · 32 Artikel
Güterkontrollverordnung (SR 946.202.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 17, geändert (RO 2021 445) in Kraft seit dem 01.01.2022
- Art. 10, geändert (RO 2021 595) in Kraft seit dem 01.11.2021
- Art. 17, geändert (RO 2021 595) in Kraft seit dem 01.11.2021
Auszug aus dem Text (32 Artikel)
1 Diese Verordnung regelt die Kontrolle der Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr und Vermittlung von: a. nuklearen Gütern, zivil und militärisch verwendbaren Gütern und besonderen militärischen Gütern…
1 Ergänzend zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 3 GKG bedeuten in dieser Verordnung: a. ABC-Waffen : nukleare Sprengkörper, biologische und chemische Waffen sowie deren Trägersysteme; b. Partnerstaat: Staat, der sich an v…
1 Wer nukleare Güter nach Anhang 2 Teil 1, zivil und militärisch verwendbare Güter nach Anhang 2 Teil 2, besondere militärische Güter nach Anhang 3, strategische Güter nach Anhang 4 oder nationalen Ausfuhrkontroll…
Keine Ausfuhrbewilligung ist erforderlich für: a. Güter nach den Anhängen 2–5, die an die ursprüngliche Lieferantin oder den ursprünglichen Lieferanten zurückgeschickt werden, falls sie keine technologische Aufwertung erfah…
1 Bewilligungen werden nur natürlichen oder juristischen Personen erteilt, die ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren Sitz oder ihre Niederlassung im schweizerischen Zollgebiet oder in einem schweizerischen Zollausschlu…
1 Verweigerungsgründe nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a und b GKG bestehen insbesondere dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Güter, die ausgeführt werden sollen: a. für die Entwicklung, die Herstellung, die…
Bewilligungen sind nicht übertragbar.…
Das SECO kann für Einzelbewilligungen insbesondere folgende Unterlagen verlangen: a. Firmenprofile; b. Auftragsbestätigungen, Kaufverträge oder Rechnungen; c. Einfuhrzertifikate des Empfangsstaats; d. Endverbleibserklärung…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
