Sprengstoffverordnung vom 27. November 2000 (SprstV)
SR 941.411 · 148 Artikel
SprstV (SR 941.411) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 117j, geändert (RO 2023 735) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 117i, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 117b, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 117f, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 117a, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 117g, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
Auszug aus dem Text (148 Artikel)
1 Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände sind ungeachtet der gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Eigenschaften der in ihnen enthaltenen Stoffe, ausschliesslich…
1 In dieser Verordnung bedeuten: a. Betriebssicherheit : b. Explosivstoffe : a c. Feuerwerkskörper: ); d. Feuerwerkskörper im gewerblichen Gebrauch: e. Bereitstellung auf dem Markt: e bis Inverkehrbringen: f. Detailhandel:…
Als Sprengstoffe gelten insbesondere: a. einheitliche Stoffe, wie Nitropenta, Trinitrotoluol und Hexogen; b. Mischungen, wie Schwarzpulver zu Sprengzwecken (Sprengpulver), nitroglycerin- oder nitroglykolhaltige Sprengsto…
1 Als Zündmittel gelten insbesondere Sprengkapseln, Sprengzünder (wie elektrische, elektronische und nichtelektrische), Sprengverzögerer, Sicherheitsanzündschnüre und Zündschläuche. 2 Sprengschnüre dürfen…
und Zündmittel Für Stoffe nach Artikel 2 und Zündmittel, die nicht zu Sprengzwecken auf dem Markt bereitgestellt werden, gelten die Anforderungen nach den Artikeln 8–23 nich…
1 Pyrotechnische Gegenstände enthalten mindestens einen Zünd- oder Explosivsatz. Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Gas, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen zu erzeugen. 2…
1 Als pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken gelten die pyrotechnischen Gegenstände nach Artikel 7 Buchstabe a SprstG. Sie werden vom Hersteller nach den Kriterien von An…
1 Die Feuerwerkskörper werden vom Hersteller nach den Kriterien von Anhang 1 Ziffer 2 in die Kategorien F1–F4 eingeteilt. 2 Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen nicht an Personen unter zwölf Jahren abgegeben werd…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
