Législation

Sprengstoffverordnung vom 27. November 2000 (SprstV)

SR 941.411 · 148 Artikel

SprstV (SR 941.411) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (148 Artikel)

Art. 1, Verhältnis zur Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung

1 Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände sind ungeachtet der gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Eigenschaften der in ihnen enthaltenen Stoffe, ausschliesslich…

Art. 1 a, Begriffe

1 In dieser Verordnung bedeuten: a. Betriebssicherheit : b. Explosivstoffe : a c. Feuerwerkskörper: ); d. Feuerwerkskörper im gewerblichen Gebrauch: e. Bereitstellung auf dem Markt: e bis Inverkehrbringen: f. Detailhandel:…

Art. 2, Sprengstoffe

Als Sprengstoffe gelten insbesondere: a. einheitliche Stoffe, wie Nitropenta, Trinitrotoluol und Hexogen; b. Mischungen, wie Schwarzpulver zu Sprengzwecken (Sprengpulver), nitroglycerin- oder nitroglykolhaltige Sprengsto…

Art. 3, Zündmittel zu Sprengzwecken

1 Als Zündmittel gelten insbesondere Sprengkapseln, Sprengzünder (wie elektrische, elektronische und nichtelektrische), Sprengverzögerer, Sicherheitsanzündschnüre und Zündschläuche. 2 Sprengschnüre dürfen…

Art. 4, Nicht zu Sprengzwecken auf dem Markt bereitgestellte Stoffe

und Zündmittel Für Stoffe nach Artikel 2 und Zündmittel, die nicht zu Sprengzwecken auf dem Markt bereitgestellt werden, gelten die Anforderungen nach den Artikeln 8–23 nich…

Art. 5, Pyrotechnische Gegenstände

1 Pyrotechnische Gegenstände enthalten mindestens einen Zünd- oder Explosivsatz. Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Gas, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen zu erzeugen. 2…

Art. 6, Pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken

1 Als pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken gelten die pyrotechnischen Gegenstände nach Artikel 7 Buchstabe a SprstG. Sie werden vom Hersteller nach den Kriterien von An…

Art. 7, Feuerwerkskörper

1 Die Feuerwerkskörper werden vom Hersteller nach den Kriterien von Anhang 1 Ziffer 2 in die Kategorien F1–F4 eingeteilt. 2 Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen nicht an Personen unter zwölf Jahren abgegeben werd…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).