Verordnung vom 8. Mai 1934 über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren (Edelmetallkontrollverordnung, EMKV)
SR 941.311 · EMKV · 166 Artikel
Edelmetallkontrollverordnung (SR 941.311) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 117a, geändert (RO 2019 3771) in Kraft seit dem 01.01.2020
- Art. 97, geändert (RO 2019 3771) in Kraft seit dem 01.01.2020
- Art. 21, geändert (RO 2019 3771) in Kraft seit dem 01.01.2020
- Art. 22, geändert (RO 2019 3771) in Kraft seit dem 01.01.2020
- Art. 126, geändert (RO 2013 2345) in Kraft seit dem 02.08.2013
- Art. 128, geändert (RO 2007 1469) in Kraft seit dem 01.05.2007
Auszug aus dem Text (166 Artikel)
Der Bundesrat ist Oberbehörde in allen Angelegenheiten betreffend die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren. Ihm liegt insbesondere ob: a. Ernennung der Beamten des Eidgenössischen Zentralamtes für Edelmetallkon…
Das Eidgenössische Finanzdepartement besorgt die unmittelbare Leitung der Geschäfte. Ihm liegen insbesondere ob: a. Begutachtung und Antragstellung zuhanden des Bundesrates sowie Vollzug der bundesrätlichen Beschlüsse; b. Überwachung…
Das Zentralamt ist der Oberzolldirektion angegliedert. … Zweiter Satz aufgehoben durch Ziff. I der V vom 19. Juni 1995, mit Wirkung seit 1. Aug. 1995 ( AS 1995 3113 ).…
Das Zentralamt besorgt alle Geschäfte, welche die Überwachung des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren mit sich bringt. Insbesondere obliegen ihm: Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Juni 1995, in Kraft seit 1. Aug. 1995 (…
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 19. Juni 1995, mit Wirkung seit 1. Aug. 1995 ( AS 1995 3113 ).…
1 Eidgenössische Kontrollämter sind zu errichten, wenn es die wirtschaftlichen Interessen des Landes erfordern, insbesondere da, wo die Errichtung eines kantonalen Kontrollamtes nicht zustandekommt. Ein eidgenössisches Kontrollamt ka…
1 Kantonale Kontrollämter sind solche, die durch einen Kanton oder durch die von diesem hierzu ermächtigten Gemeinden oder Wirtschaftsverbände errichtet werden. Ermächtigt der Kanton eine Gemeinde oder einen Wirtschaftsverband zur Er…
1 Die Zahl und die Amtsstellung der Beamten der eidgenössischen Kontrollämter wird durch das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt. Es bezeichnet insbesondere nach Antrag der Oberzolldirektion den leitenden Beamten und ernennt di…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
