Législation

Bundesgesetz vom 20. Juni 1933 über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren (Edelmetallkontrollgesetz, EMKG)

SR 941.31 · EMKG · 73 Artikel

Edelmetallkontrollgesetz (SR 941.31) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (73 Artikel)

Art. 1

1 Edelmetalle im Sinne dieses Gesetzes sind Gold, Silber, Platin und Palladium. 2 Schmelzprodukte sind durch Einschmelzen oder Umschmelzen von Edelmetall oder Schmelzgut erzeugte Barren, Platten, Stäbe und Granalien. 3 Als Schmelzgut…

Art. 2

1 Als Plaquéwaren gelten Waren, bei denen eine Schicht aus Edelmetall mit einer Unterlage aus anderem Material fest verbunden ist. 2 Die Mindestanforderungen an die Edelmetallschichten sind in Anhang 1 geregelt. Der Bundesrat legt di…

Art. 3

1 Unter Feingehalt versteht man die Menge reinen Edelmetalls, die in einer Gewichtseinheit einer Metalllegierung, in Tausendsteln ausgedrückt, enthalten ist. 2 Die gesetzlichen Feingehalte der Edelmetallwaren und Mehrmetallwaren sind…

Art. 4
Art. 5

Der Bundesrat setzt fest, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Fehlergrenzen für Abweichungen vom Feingehalt eingeräumt werden können.…

Art. 6

Soweit das Gesetz oder die Verordnung Warenbezeichnungen vorschreibt oder als zulässig erklärt, müssen diese auf die Zusammensetzung der Ware hinweisen. Jede zur Täuschung geeignete Bezeichnung auf Edelmetall-, Mehrmetall-, Plaqué- o…

Art. 7

1 Edelmetallwaren dürfen nur mit der Angabe eines gesetzlichen Feingehalts in Verkehr gebracht werden. 2 Alle Teile einer Edelmetallware müssen mindestens den angegebenen Feingehalt aufweisen. Das Zentralamt für Edelmetallkontrolle (…

Art. 7 a

1 Mehrmetallwaren können als solche in Verkehr gebracht werden, wenn sie entsprechend bezeichnet sind und den materiellen Anforderungen genügen. 2 Aus der Bezeichnung muss die tatsächliche Zusammensetzung hervorgehen. Die Edelmetal…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).