Législation

Verordnung vom 23. November 2005 über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung, EichGebV)

SR 941.298.1 · EichGebV · 16 Artikel

Eichgebührenverordnung (SR 941.298.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (16 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt die Gebühren, welche die kantonalen Fachstellen im Messwesen (Eichämter) und die nach der Verordnung vom 7. Dezember 2012 über die Zuständigkeiten im Messwesen ermächtigten Eichstellen erheben: a.…

Art. 2, Gebührenpflicht

1 Gebühren werden erhoben: a. für Ersteichungen; b. für Kontrollen im Rahmen der Prüfung der Messbeständigkeit von Messmitteln; c. für die nachträgliche Kontrolle nach Artikel 12 MessG bei Verstössen gegen die Vorschr…

Art. 3, Festlegung der Gebühren

1 Die Gebühren werden je Stück oder nach Zeitaufwand erhoben. 2 Die Stückansätze und der Stundenansatz sind im Anhang geregelt. 3 Ist das Messmittel nicht im Anhang aufgeführt, so wird eine Gebühr nach Zeitauf…

Art. 3 a, Anpassung an die Teuerung

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement kann die Stunden- und die Gebührenansätze jeweils auf den nächstfolgenden Jahresanfang an die Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise anpassen, so…

Art. 4, Gebührenreduktion bei grösserenStückzahlen

1 Gebührenreduktionen, die der Anhang für grössere Stückzahlen vorsieht, werden für Messmittel der gleichen Ausführung, die im gleichen Auftrag am gleichen Ort geeicht werden, gewährt. 2 Wir…

Art. 5, Überzeitzuschlag

1 Für Eichungen und Kontrollen, die auf Verlangen der gebührenpflichtigen Person ausserhalb der ortsüblichen Arbeitszeit durchgeführt werden, kann ein Überzeitzuschlag erhoben werden. 2 Der Überzeitzuschlag beträgt:…

Art. 6, Auslagen

1 Auslagen sind ein zusätzlicher Bestandteil der Gebühr und werden gesondert ausgewiesen. 2 Als Auslagen gelten die Kosten für: a. die nötigen Vorabklärungen, Beratungen und Instruktionen; b. die Reise und die Reisezeit; c.…

Art. 7, Gebühren für eine nicht erfolgreiche Eichung, Kontrolle

Kann eine Eichung, eine Kontrolle oder die Nachschau nicht erfolgreich durchgeführt werden, weil das Messmittel oder die Fertigpackungen nicht den Vorschriften entsprechen oder…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).