Verordnung vom 23. November 2005 über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung, EichGebV)
SR 941.298.1 · EichGebV · 16 Artikel
Eichgebührenverordnung (SR 941.298.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 1, geändert (RO 2012 7243) in Kraft seit dem 01.01.2013
- Art. 2, geändert (RO 2012 7207) in Kraft seit dem 01.01.2013
- Art. 2, geändert (RO 2012 7207) in Kraft seit dem 01.01.2013
- Art. 2, geändert (RO 2012 7207) in Kraft seit dem 01.01.2013
- Art. 3a, geändert (RO 2009 4787) in Kraft seit dem 01.01.2011
- Art. 8, geändert (RO 2009 4787) in Kraft seit dem 01.01.2011
Auszug aus dem Text (16 Artikel)
1 Diese Verordnung regelt die Gebühren, welche die kantonalen Fachstellen im Messwesen (Eichämter) und die nach der Verordnung vom 7. Dezember 2012 über die Zuständigkeiten im Messwesen ermächtigten Eichstellen erheben: a.…
1 Gebühren werden erhoben: a. für Ersteichungen; b. für Kontrollen im Rahmen der Prüfung der Messbeständigkeit von Messmitteln; c. für die nachträgliche Kontrolle nach Artikel 12 MessG bei Verstössen gegen die Vorschr…
1 Die Gebühren werden je Stück oder nach Zeitaufwand erhoben. 2 Die Stückansätze und der Stundenansatz sind im Anhang geregelt. 3 Ist das Messmittel nicht im Anhang aufgeführt, so wird eine Gebühr nach Zeitauf…
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement kann die Stunden- und die Gebührenansätze jeweils auf den nächstfolgenden Jahresanfang an die Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise anpassen, so…
1 Gebührenreduktionen, die der Anhang für grössere Stückzahlen vorsieht, werden für Messmittel der gleichen Ausführung, die im gleichen Auftrag am gleichen Ort geeicht werden, gewährt. 2 Wir…
1 Für Eichungen und Kontrollen, die auf Verlangen der gebührenpflichtigen Person ausserhalb der ortsüblichen Arbeitszeit durchgeführt werden, kann ein Überzeitzuschlag erhoben werden. 2 Der Überzeitzuschlag beträgt:…
1 Auslagen sind ein zusätzlicher Bestandteil der Gebühr und werden gesondert ausgewiesen. 2 Als Auslagen gelten die Kosten für: a. die nötigen Vorabklärungen, Beratungen und Instruktionen; b. die Reise und die Reisezeit; c.…
Kann eine Eichung, eine Kontrolle oder die Nachschau nicht erfolgreich durchgeführt werden, weil das Messmittel oder die Fertigpackungen nicht den Vorschriften entsprechen oder…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
