Législation

Verordnung vom 5. September 2012 über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (Mengenangabeverordnung, MeAV)

SR 941.204 · MeAV · 42 Artikel

Mengenangabeverordnung (SR 941.204) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (42 Artikel)

Art. 1, Gegenstand und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt: a. die Mengenangaben für Konsumentinnen und Konsumenten im Offenverkauf und auf Fertigpackungen; b. die Anforderungen an Massbehältnis-Flaschen; c. die Pflichten der Herstelle…

Art. 2, Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten: a. messbare Ware: b. Fertigpackung: c. Offenverkauf: d. Mehrfachpackung: e. Nennfüllmenge: f. Füllmenge: g. Nettomenge: h. Abtropfgewicht:…

Art. 3, Mengenbestimmung

1 Im Handel ist die Menge von messbaren Waren nach Gewicht, Volumen, Fläche, Länge oder Stückzahl zu bestimmen. Massgebend ist die Nettomenge einer Ware. 2 Soweit die Umgebungsbedingungen das Volumen einer Ware beein…

Art. 4, Mengenangabe

1 Die Mengenangabe muss in gesetzlichen Einheiten nach der Einheitenverordnung vom 23. November 1994 oder durch Angabe der Stückzahl erfolgen. 2 Die Mengenangabe muss genau sein. Sie darf keine Mengenbereiche und Ausdrüc…

Art. 5, Abmessen der Menge

1 Messbare Waren, die im Offenverkauf angeboten werden, müssen mit Messmitteln abgemessen werden, die den Anforderungen der Messmittelverordnung vom 15. Februar 2006 und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen d…

Art. 6, Prüfung der Mengenangabe von teilweise verpackten Waren

SR 941.210 Wer teilweise verpackte Waren anbietet, die in Abwesenheit der Konsumentin oder des Konsumenten abgefüllt werden, muss der Konsumentin oder dem Konsumenten am Verkauf…

Art. 7, Ort der Mengenangabe

Die Mengenangabe kann an einem anderen Ort als auf der Ware erfolgen, sofern sie der entsprechenden Ware eindeutig zugeordnet werden kann.…

Art. 7 a, Blütengemüse in durchsichtiger Schutzfolie

Blütengemüse wie Artischocken, Blumenkohl und Broccoli in durchsichtiger Schutzfolie dürfen auch dann nach den Bestimmungen über den Offenverkauf angeboten werden, wenn eine Fertigpackung…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).