Bundesgesetz vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA)
SR 935.61 · BGFA · 39 Artikel
Anwaltsgesetz (SR 935.61) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 8, geändert (RO 2022 600) in Kraft seit dem 23.01.2023
- Art. 2, geändert (RO 2021 85) in Kraft seit dem 01.03.2021
- Art. 10a, geändert (RO 2010 4989) in Kraft seit dem 01.01.2011
- Art. 7, geändert (RO 2006 4399) in Kraft seit dem 01.01.2007
- Art. 12, geändert (RO 2006 4399) in Kraft seit dem 01.01.2007
- Art. 15, geändert (RO 2006 4399) in Kraft seit dem 01.01.2007
Auszug aus dem Text (39 Artikel)
Dieses Gesetz gewährleistet die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte und legt die Grundsätze für die Ausübung des Anwaltsberufs in der Schweiz fest.…
1 Dieses Gesetz gilt für Personen, die über ein Anwaltspatent verfügen und in der Schweiz im Rahmen des Anwaltsmonopols Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten. 2 Es bestimmt die Modalitäten für die Vertr…
1 Das Recht der Kantone, im Rahmen dieses Gesetzes die Anforderungen für den Erwerb des Anwaltspatentes festzulegen, bleibt gewahrt. 2 Das Gleiche gilt für das Recht der Kantone, Inhaberinnen und Inhab…
Anwältinnen und Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten.…
1 Jeder Kanton führt ein Register der Anwältinnen und Anwälte, die über eine Geschäftsadresse auf dem Kantonsgebiet verfügen und die Voraussetzungen nach den Artikeln 7 und 8 erfüllen. 2 Das Register enthäl…
1 Anwältinnen und Anwälte, die über ein kantonales Anwaltspatent verfügen und Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten wollen, lassen sich ins Register des Kantons eintragen, in dem sie ihre Geschäftsadresse ha…
1 Für den Registereintrag müssen die Anwältinnen und Anwälte über ein Anwaltspatent verfügen. Ein solches kann von den Kantonen nur auf Grund folgender Voraussetzungen erteilt werden: a. ein juristisches Stu…
1 Für den Registereintrag müssen die Anwältinnen und Anwälte folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen: a. sie müssen handlungsfähig sein; b. es darf keine strafrechtliche Verurteilung vorliegen wegen…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
