Législation

Verordnung vom 29. Februar 1988 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV)

SR 922.01 · JSV · 58 Artikel

Jagdverordnung (SR 922.01) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (58 Artikel)

Art. 1
Art. 1 a, Nachsuche verletzter Wildtiere

Die Kantone sorgen dafür, dass Jagdberechtigte und Polizeibehörden für die Nachsuche von Wildtieren, die bei der Jagd oder bei Verkehrsunfällen verletzt werden, zeit- und fachgerechte Unterstützung er…

Art. 1 b, Fachkunde zum Töten von Wildtieren

1 Das Töten von freilebenden Wildtieren bei der Jagd, bei der Nachsuche oder bei behördlich angeordneten Massnahmen ist nur fachkundigen Personen im Sinne von Artikel 177 Absatz 1 bis (TSchV) gest…

Art. 2, Für die Jagd verbotene Hilfsmittel

1 Folgende Hilfsmittel und Methoden dürfen für die Ausübung der Jagd nicht verwendet werden: a. Fallen, ausser Kastenfallen zum Lebendfang, sofern diese täglich kontrolliert werden; b. Schlingen, Dr…

Art. 2 a, Einsatz von Jagdhunden

Der Zweck des Einsatzes von Jagdhunden ist das weitgehend selbstständige Suchen, Anzeigen oder laute Verfolgen von Wildtieren sowie das Suchen von kranken oder verletzten Wildtieren. Bei verletzten Wildtieren…

Art. 3, Ausnahmebewilligungen

1 Die Kantone können speziell ausgebildeten Angehörigen der Jagdpolizei oder Jägerinnen und Jägern die Verwendung verbotener Hilfsmittel gestatten, sofern dies nötig ist, um: a. bestimmte Tierarten oder Lebensrä…

Art. 3 bis, Jagdbare Arten und Schonzeiten

is Jagdbare Arten und Schonzeiten 1 Die jagdbaren Arten nach Artikel 5 des Jagdgesetzes werden wie folgt beschränkt oder erweitert: a. die Moorente und das Rebhuhn sind geschützt; b. die Saatkrähe ist jagdbar. 2 Die Schonzeiten nach…

Art. 3 ter, Nachtjagdverbot

er Nachtjagdverbot 1 Im Wald ist die Jagd während der Nacht verboten; ausgenommen ist die Passjagd. 2 Die Kantone können für die Verhütung von Wildschaden Ausnahmen vorsehen.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).