Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung, WaV)
SR 921.01 · WaV · 77 Artikel
Waldverordnung (SR 921.01) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 17b, geändert (RO 2025 450) in Kraft seit dem 01.08.2025
- Art. 16, geändert (RO 2025 450) in Kraft seit dem 01.08.2025
- Art. 17a, geändert (RO 2025 450) in Kraft seit dem 01.08.2025
- Art. 17, geändert (RO 2025 450) in Kraft seit dem 01.08.2025
- Art. 15, geändert (RO 2025 450) in Kraft seit dem 01.08.2025
- Art. 38a, geändert (RO 2015 427) in Kraft seit dem 01.08.2025
Auszug aus dem Text (77 Artikel)
(Art. 2 Abs. 4 WaG) 1 Die Kantone bestimmen die Werte, ab welchen eine bestockte Fläche als Wald gilt, innerhalb der folgenden Bereiche: a. Fläche mit Einschluss eines zweckmässigen Waldsaumes: 200–800 m 2 b. Breit…
(Art. 2 Abs. 2 WaG) Bestockte Weiden (Wytweiden) sind Flächen, auf denen Waldbestockungen und offene Weideplätze mosaikartig abwechseln und die sowohl der Vieh- als auch der Forstwirtschaft dienen.…
(Art. 2 Abs. 3 WaG) 1 Einrichtungen zur Stauhaltung sind Bauwerke, die Wasser an seinem natürlichen Abfluss hindern und einen Rückstau verursachen. 2 Als unmittelbares Vorgelände einer Ein…
(Art. 4 und 12 WaG) Nicht als Rodung gilt: a. die Beanspruchung von Waldboden für forstliche Bauten und Anlagen sowie für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen; b. die Zuweisung von Wald in eine Schutzzone nach Artikel 17…
1 Das Rodungsgesuch ist bei Werken, für die der Bund zuständig ist, der Leitbehörde des Bundes und bei Werken, für die die Kantone zuständig sind, der nach kantonalem Recht zuständigen Behörde einzu…
1 Ist der Bund für die Rodungsbewilligung zuständig, so gilt für die Mitwirkung des BAFU und der Kantone Artikel 49 Absatz 2 WaG. Die Kantone unterstützen die Bundesbehörden bei der Abklärung des S…
1 Der Rodungsentscheid spricht sich aus über: a. die Flächen der bewilligten und der verweigerten Rodungen sowie über die davon betroffenen Grundstücke mit Angabe der Koordinaten; b. Art und Umfang der Ersatzmassnahm…
(Art. 7 Abs. 1 WaG) 1 Realersatz wird geleistet, indem für die gerodete Fläche eine gleich grosse Fläche Wald an einem Standort begründet wird, der qualitativ ähnliche Bedingungen bietet wie die gerodete Fläche. 2 Der Real…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
