Verordnung vom 26. November 2003 über den Eiermarkt (Eierverordnung, EiV)
SR 916.371 · EiV · 14 Artikel
Eierverordnung (SR 916.371) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 9, geändert (RO 2024 684) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 2, geändert (RO 2024 684) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 2a, geändert (RO 2024 684) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 2b, geändert (RO 2024 684) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 3, geändert (RO 2024 684) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 4, geändert (RO 2024 684) in Kraft seit dem 01.01.2025
Auszug aus dem Text (14 Artikel)
Diese Verordnung gilt für Vogeleier in der Schale, Eiprodukte getrocknet und Eiprodukte andere als getrocknet der in Anhang 1 Ziffer 5 der Agrareinfuhrverordnung vom 26. Oktober 2011 aufgeführten Zolltarifnummern.…
Das Zollkontingent Nr. 09 (Vogeleier in der Schale) wird in folgende Teilzollkontingente aufgeteilt: a. Teilzollkontingent Nr. 09.1 (Konsumeier von Hühnern «Gallus domesticus»); b. Teilzollk…
1 Die Anteile an den Teilzollkontingenten Nr. 09.1 und 09.2 werden in der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen zugeteilt. 2 Das Teilzollkontingent Nr. 09.1 wird wie folgt freigegeben: a.…
Beim Teilzollkontingent Nr. 09.3 wird auf eine Regelung zur Verteilung verzichtet. Alle Einfuhren können zum Kontingentszollansatz (KZA) getätigt werden.…
Bei den Zollkontingenten Nr. 10 (Eiprodukte getrocknet) und 11 (Eiprodukte andere) wird auf eine Regelung zur Verteilung verzichtet.…
1 Aus den ausländischen Grenzzonen dürfen je Person und Markttag maximal 50 Kilogramm brutto Konsumeier für den Marktverkehr zum KZA eingeführt werden, ohne dass die eingeführte Menge an das Teilzollkontingent angerechne…
Die zum KZA eingeführten Verarbeitungseier müssen nachweisbar zu Eiprodukten verarbeitet werden. Für die Einfuhren gelten die Bestimmungen von Artikel 14 des Zollgesetzes vo…
1 Die inländischen Eier müssen vor dem Inverkehrbringen, die ausländischen vor der Einfuhr einzeln gestempelt sein. Davon ausgenommen sind Bruteier und Eier, die direkt von Produzentinnen oder von Produzenten an die Endkonsumentin od…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
