Législation

Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, HBV)

SR 916.344 · HBV · 25 Artikel

Höchstbestandesverordnung (SR 916.344) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (25 Artikel)

Art. 1

Diese Verordnung gilt für Betriebe mit Schweinezucht, Schweinemast, Legehennenhaltung, Pouletmast, Trutenmast und Kälbermast.…

Art. 2, Höchstbestände

1 Betriebe müssen folgende Höchstbestände einhalten: a. bei Tieren der Schweinegattung: 1. 250 Zuchtsauen über 6 Monate alt, säugend und nicht säugend, 2. 500 Zuchtsauen über 6 Monate alt, nicht säugend, oder Remonten…

Art. 3, Zulässiger Gesamtbestand

Für die Berechnung des zulässigen Gesamtbestandes im Sinne von Artikel 46 Absatz 2 LwG werden nicht berücksichtigt: a. die zur Remontierung des eigenen Bestandes bestimmten Remonten: bis zu einem Drittel des…

Art. 4, Betriebsgemeinschaften und Betriebszweiggemeinschaften

Bei Betriebsgemeinschaften und Betriebszweiggemeinschaften werden für die Berechnung der Höchstbestände und des zulässigen Gesamtbestands die in den Artikeln 2 und 3 genannten Za…

Art. 5, Zulässige Bestände

1 Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bewilligt Betrieben, die den ökologischen Leistungsnachweis erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben, auf Gesuch hin höhere Bestände als diejenigen nach Artikel 2. 2 Es be…

Art. 6, Gesuch

1 Das Gesuch um eine Bewilligung ist auf dem dafür vorgesehenen Formular beim BLW einzureichen. 2 Das BLW holt vor dem Entscheid eine Stellungnahme der zuständigen kantonalen Behörde ein.…

Art. 7, Dauer der Bewilligung

Die Bewilligung gilt für 15 Jahre. Reicht der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin spätestens sechs Monate vor Ablauf der Bewilligung ein neues Gesuch ein, so entscheidet das BLW vor Ablauf der Bewilligung.…

Art. 8, Meldepflicht

Ändern sich die für die Bewilligung relevanten Tatsachen, so muss der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin dies dem BLW innerhalb eines Monats melden. Das BLW kann die bewilligten Bestände vor Ablauf der Bewilligung…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).