Verordnung des WBF vom 26. Oktober 2011 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)
SR 916.307.1 · FMBV · 43 Artikel
Futtermittelbuch-Verordnung (SR 916.307.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 23r, geändert (RO 2025 765) in Kraft seit dem 01.01.2026
- Art. 23p, geändert (RO 2024 647) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 20, geändert (RO 2024 647) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 23o, geändert (RO 2024 196) in Kraft seit dem 01.06.2024
- Art. 9, geändert (RO 2023 745) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 6, geändert (RO 2023 745) in Kraft seit dem 01.01.2024
Auszug aus dem Text (43 Artikel)
Die Futtermittel müssen den technischen Bestimmungen über Verunreinigungen und andere chemische Eigenschaften nach Anhang 1.1 entsprechen.…
Eingefügt durch Ziff. I der V des WBF vom 15. Mai 2013 ( AS 2013 1739 ). Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 1. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 ( AS 2023 745 ). Einzelfuttermittel, die nicht gemeldet werden müssen Der Ka…
Die in Anhang 4.1 aufgeführten Stoffe sind für das Inverkehrbringen und die Verwendung als Futtermittel verboten oder eingeschränkt.…
Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 1. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 ( AS 2023 745 ). Verstärkte Kontrollen 1 Anhang 4.2 Teil 1 enthält die Liste der Futtermittel nichttierischen Ursprungs aus bestimmten Ländern, die vor…
1 Unter Vorbehalt der in der Bewilligung festgelegten Verwendungsbedingungen dürfen Einzelfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel nicht mehr als das Einhundertfache des entsprechenden festgelegten…
Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 21. Mai 2014, in Kraft seit 1. Juli 2014 ( AS 2014 1621 ). Diätfuttermittel 1 Die Liste der zugelassenen Verwendungszwecke von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) u…
1 Die Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln, Mischfuttermitteln oder Diätfuttermitteln und die Aufmachung der Kennzeichnung dürfen die Aufmerksamkeit besonders auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Stoffes im Fu…
1 Die Angabe der Liste der Futtermittelzusatzstoffe muss den Anforderungen von Anhang 8.2 Kapitel I beziehungsweise Anhang 8.3 Kapitel I entsprechen, es sei denn, die Kennze…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
