Législation

Pflanzenschutzmittelverordnung vom 20. August 2025 (PSMV)

SR 916.161 · 152 Artikel

PSMV (SR 916.161) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (152 Artikel)

Art. 1, Zweck

Mit dieser Verordnung soll sichergestellt werden, dass: a. Pflanzenschutzmittel hinreichend für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind; b. die landwirtschaftliche Produktion insbesondere hinsichtlich Qualität und Quant…

Art. 2, Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt: a. die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln; b. die Verwendung von Beistoffen in Pflanzenschutzmitteln. 2 Sie regelt für Pflanzenschut…

Art. 3, Geltungsbereich

1 Diese Verordnung gilt für Produkte, die aus Wirkstoffen, Safenern, Synergisten oder Beistoffen bestehen oder diese enthalten und zu einem der folgenden Zwecke bestimmt sind (Pflanzenschutzmittel): a. Pflanzen oder P…

Art. 4, Begriffe

1 In dieser Verordnung gelten die folgenden Definitionen: a. für die nachstehenden Begriffe die Definitionen nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 : 1. Wirkstoffe, 2. Safener, 3. Synergisten, 4. Beistoffe, 5. Zusa…

Art. 5, Nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Wirkstoffe, Safener und Synergisten

1 Wirkstoffe, Safener und Synergisten, die nach den Artikeln 13 Absatz 4, 25 und 78 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in der EU für die Ve…

Art. 6, Nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigteWirkstoffe, Safener und Synergisten, für die von der EU abweichende Bestimmungen gelten

1 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) legt für Wirkstoffe, Safener…

Art. 7, Nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigteWirkstoffe, Safener und Synergisten, die in der Schweiz nicht genehmigt sind

1 Das BLV kann gestützt auf Artikel 9 Absatz 5 GSchG Wirkstoffen, Safenern und Synergisten nach den Artikel…

Art. 8

Ein Beistoff, der nach Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht als Bestandteil in einem Pflanzenschutzmittel verwendet werden darf, darf auch in der Schweiz nicht als Bestandteil in einem Pflanzenschutzmittel verw…

Alle 152 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).