Législation

Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau und die Zulage für Getreide (Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV)

SR 910.17 · EKBV · 26 Artikel

Einzelkulturbeitragsverordnung (SR 910.17) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (26 Artikel)

Art. 1, Zu Beiträgen berechtigende Flächen

1 Einzelkulturbeiträge werden für Flächen mit den folgenden Kulturen ausgerichtet: a. Raps, Sonnenblumen, Ölkürbisse, Öllein, Mohn und Saflor; b. Saatgut von Kartoffeln, Mais, Futtergräsern und Futt…

Art. 2, Höhe der Beiträge

Der Einzelkulturbeitrag beträgt pro Hektare und Jahr für: Franken a. Raps, Sonnenblumen, Ölkürbisse, Öllein, Mohn und Saflor 700 b. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Okt. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 ( AS 20…

Art. 3, Koordination mit Direktzahlungen der Europäischen Union

1 Können einem Bewirtschafter oder einer Bewirtschafterin die Direktzahlungen der Europäischen Union (EU) für angestammte Flächen in der ausländischen Grenzzone nicht nach Artik…

Art. 4, Zur Zulage berechtigende Flächen

1 Die Getreidezulage wird ausgerichtet für Flächen mit den Kulturen Weizen, Dinkel, Roggen, Emmer, Einkorn, Gerste, Hafer, Triticale, Reis, Hirse, Sorghum sowie Mischungen dieser Getreidearten. 2 Sie…

Art. 5, Höhe der Getreidezulage

Die Getreidezulage pro Hektare und Jahr errechnet sich aus den für die Zulage bewilligten Mitteln und der zur Zulage berechtigenden Getreidefläche. Das Resultat wird auf ganze Franken abgerundet.…

Art. 6, Beitragsberechtigte Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 ( AS 2018 3943 ). Beitragsberechtigte Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen 1 Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen von Betrieben sind beitrags- oder zul…

Art. 6 a, Allgemeine Voraussetzungen

Eingefügt durch Ziff. I der V vom 21. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 ( AS 2018 3943 ). Allgemeine Voraussetzungen 1 Einzelkulturbeiträge und die Getreidezulage werden ausgerichtet, wenn: a. der Bewirtschafter oder die Bewi…

Art. 6 b, Besondere Voraussetzungen für Einzelkulturbeiträge

Eingefügt durch Ziff. I der V vom 21. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 ( AS 2018 3943 ). Besondere Voraussetzungen für Einzelkulturbeiträge 1 Voraussetzung für die Gewährung des Beitrags für Saatgut von Kartoffeln, Mais, Fut…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).