Législation

Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV)

SR 910.13 · DZV · 138 Artikel

Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (138 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ausrichtung von Direktzahlungen und legt die Höhe der Beiträge fest. 2 Sie legt die Kontrollen und die Verwaltungssanktionen fest.…

Art. 2, Direktzahlungsarten

Die Direktzahlungen umfassen folgende Direktzahlungsarten: a. Kulturlandschaftsbeiträge: 1. Offenhaltungsbeitrag, 2. Hangbeitrag, 3. Steillagenbeitrag, 4. Hangbeitrag für Rebflächen, 5. Alpungsbeitrag, 6. Sömmerun…

Art. 3, Beitragsberechtigte Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen

1 Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Betrieben sind beitragsberechtigt, wenn sie: a. natürliche Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sind; b. vor dem…

Art. 4, Anforderungen an die Ausbildung

1 Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen müssen über eine der folgenden Ausbildungen verfügen: a. berufliche Grundbildung «Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe» mit einem Eidgenössischen Berufsat…

Art. 5, Mindestarbeitsaufkommen

Fassung gemäss Ziff. I der V vom 28. Okt. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 ( AS 2015 4497 ). Mindestarbeitsaufkommen Direktzahlungen werden nur ausgerichtet, wenn auf dem Betrieb ein Arbeitsbedarf von mindestens 0,20 SAK besteht.…

Art. 6, Mindestanteil der Arbeiten der betriebseigenen Arbeitskräfte

1 Direktzahlungen werden nur ausgerichtet, wenn mindestens 50 Prozent der Arbeiten, die für die Bewirtschaftung des Betriebs erforderlich sind, mit betriebseigenen Arbeitsk…

Art. 7, Maximaler Tierbestand

SR 916.344 Direktzahlungen werden nur ausgerichtet, wenn der Tierbestand auf dem Betrieb die Grenzen der Höchstbestandesverordnung vom 23. Oktober 2013 nicht überschreitet.…

Art. 8

Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 13. April 2022, mit Wirkung seit 1. Jan. 2023 ( AS 2022 264 ).…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).