Législation

Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)

SR 842 · WFG · 61 Artikel

Wohnraumförderungsgesetz (SR 842) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (61 Artikel)

Art. 1, Zweck

1 Mit diesem Gesetz sollen Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen sowie der Zugang zu Wohneigentum gefördert werden. 2 Insbesondere sollen die Interessen von Familien, allein erziehenden Personen, Menschen mit Behinderun…

Art. 2, Wohnraumförderung

1 Der Bund fördert den Bau, die Erneuerung und den Erwerb preisgünstigen Wohnraums sowie die Tätigkeit von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. 2 Er unterstützt innovative Bau- und Wohnformen sowie die Si…

Art. 3, Geltungsbereich

1 Das Gesetz gilt für alle Arten von Wohnraum, namentlich für Miet- und Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. 2 Es gilt nicht für Zweit- und Ferienwohnungen.…

Art. 4, Begriffe

1 Als Wohnraum gelten alle ständig dem Wohnen dienenden Räume. 2 Als Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus gelten die Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus, ihre Dachorganisationen, Emissionszentralen sowie Hypothe…

Art. 5, Förderungsgrundsätze

Bei der Förderung ist darauf zu achten, dass: a. mit Ressourcen wie Boden und Energie haushälterisch umgegangen wird; b. die bauliche Qualität und der Gebrauchswert des Wohnraums hoch sind; c. der Wohnraum und di…

Art. 6, Bedarf und Prioritäten

1 Die Förderung richtet sich im Rahmen der bewilligten Kredite nach dem ausgewiesenen Bedarf an preisgünstigem Wohnraum. 2 Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Ausdruck gem…

Art. 7, Erneuerung von bestehendem Wohnraum

Der Bundesrat legt die besonderen Bedingungen fest, unter denen Bundeshilfe für die Erneuerung von bestehendem Wohnraum gewährt wird.…

Art. 8, Kostenlimiten

1 Für die Erstellung, die Erneuerung und den Erwerb von Wohnraum sind Kostenlimiten zu beachten. Nebenräume werden angemessen berücksichtigt. 2 Das Bundesamt für Wohnungswesen (Bundesamt) legt die Kostenlimiten fest.…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).