Législation

Verordnung vom 26. November 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsverordnung, WFV)

SR 842.1 · WFV · 64 Artikel

Wohnraumförderungsverordnung (SR 842.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

🔔 Dieses Gesetz in meinem Monitoring verfolgen, bei jeder Änderung benachrichtigt werden →

Auszug aus dem Text (64 Artikel)

Art. 1, Förderungsgrundsätze

1 Bei der Förderung wird auf die bauliche Qualität und auf den Gebrauchswert des Wohnraumes sowie auf die Standortqualität geachtet. Berücksichtigt werden insbesondere die Grösse der Wohnung, Ausstattung, Möblier…

Art. 2, Begriffe

1 Anlagekosten: 2 Grundstückskosten: 3 Erstellungskosten: 4 Erwerbskosten:…

Art. 3, Erneuerung von bestehendem Wohnraum

1 Die Investitionen müssen einen angemessenen wertvermehrenden Anteil aufweisen. 2 Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) legt den Mindestumfang an Investitionen…

Art. 4, Förderung bei Baurechten

Bei Baurechten wird Bundeshilfe nur gewährt, wenn die Belastung langfristig nicht höher liegt als bei einem Kauf des Grundstücks.…

Art. 5, Grösse der geförderten Wohnbauten

Gefördert werden in der Regel nur Wohnbauten mit mindestens drei Wohnungen.…

Art. 6, Anzahl der geförderten Wohnungen

1 Das Bundesamt für Wohnungswesen (Bundesamt) bestimmt die Anzahl der geförderten Wohnungen in einer Liegenschaft. 2 In grossen Wohnbauten werden die Darlehen nur für einen Teil der Wohnungen ausgeric…

Art. 7, Erforderliches Eigenkapital

1 Die Eigentümerinnen oder Eigentümer sowie die Baurechtsberechtigten müssen die Anlagekosten mindestens zu 10 Prozent mit Eigenkapital finanzieren. 2 Bei Erneuerungen sind in der Regel mindestens 10 Proze…

Art. 8, Anrechenbare Liegenschaftskosten

1 Als Liegenschaftskosten werden berücksichtigt: a. Zinsen für das investierte Fremd- und Eigenkapital; b. Baurechtszins; c. Amortisationen; d. Unterhaltskosten sowie Einlagen in den Erneuerungsfonds;…

Alle 64 Artikel ansehen →

Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).