Verordnung vom 18. April 1984 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2)
SR 831.441.1 · 128 Artikel
BVV 2 (SR 831.441.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 5, geändert (RO 2024 469) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 3a, geändert (RO 2024 469) in Kraft seit dem 01.01.2025
- Art. 14, geändert (RO 2023 506) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 12, geändert (RO 2016 4179) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 12, geändert (RO 2023 652) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 17, geändert (RO 2023 750) in Kraft seit dem 01.01.2024
Auszug aus dem Text (128 Artikel)
(Art. 1 Abs. 2 und 3 BVG) 1 Ein Vorsorgeplan gilt als angemessen, wenn die Bedingungen nach den Absätzen 2 und 3 erfüllt sind. 2 Gemäss Berechnungsmodell: a. überschreiten die reglementarischen Leistungen nich…
(Art. 1 Abs. 2 und 3 BVG) 1 Schliesst ein Arbeitgeber Anschlussverträge mit mehreren Vorsorgeeinrichtungen ab, die so gestaltet sind, dass Versicherte gleichzeitig bei mehreren Einr…
(Art. 1 Abs. 3 BVG) 1 Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement vorsehen, dass die versicherte Person über den Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen im Sinn von Artikel 9 Absatz 2 FZG…
(Art. 1 Abs. 3 BVG) 1 Der Grundsatz der Kollektivität ist eingehalten, wenn die Vorsorgeeinrichtung oder das Vorsorgewerk in ihrem Reglement eines oder mehrere Kollektive von Versicherten vorsehen. Die Zugehörigkeit z…
(Art. 1 Abs. 3 BVG) 1 Die Vorsorgeeinrichtung oder das Vorsorgewerk können für die Versicherten jedes Kollektivs bis zu drei Vorsorgepläne anbieten. 2 Die Summe der Beitragsanteile von Arbe…
(Art. 1 Abs. 3 BVG) 1 Nur Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 BVG versichern, dürfen innerhalb eines Vorsorgeplans un…
Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist eingehalten, wenn für alle Versicherten eines Kollektivs die gleichen reglementarischen Bedingungen im Vorsorgeplan gelten.…
Der Grundsatz der Planmässigkeit ist eingehalten, wenn die Vorsorgeeinrichtung in ihrem Reglement die verschiedenen Leistungen, die Art ihrer Finanzierung und die Anspruchsvoraussetzungen, die Vorsorgepläne sowie die verschiedenen…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
