Verordnung vom 3. Oktober 1994 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung, FZV)
SR 831.425 · FZV · 40 Artikel
Freizügigkeitsverordnung (SR 831.425) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 19a, geändert (RO 2024 73) in Kraft seit dem 01.03.2024
- Art. 19a, geändert (RO 2024 73) in Kraft seit dem 01.03.2024
- Art. 16, geändert (RO 2023 506) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 6, geändert (RO 2023 506) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 19c, geändert (RO 2023 506) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 19g, geändert (RO 2023 506) in Kraft seit dem 01.01.2024
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
Auszug aus dem Text (40 Artikel)
1 Die Arbeitgeber müssen die Adresse oder, wenn diese fehlt, die AHV-Nummer der Versicherten, deren Arbeitsverhältnis aufgelöst oder deren Beschäftigungsgrad reduziert wird, unverzüglich der Vorsorgeeinrichtung…
1 Die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung muss für Versicherte, die das 50. Altersjahr vollenden oder die eine Ehe schliessen oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die bis…
Medizinische Daten dürfen nur vom vertrauensärztlichen Dienst der bisherigen Vorsorgeeinrichtung demjenigen der neuen Vorsorgeeinrichtung übermittelt werden. Es bedarf dazu der Einwilligung der Versic…
Muss die neue Vorsorgeeinrichtung Austrittsleistungen an die frühere nach Artikel 3 Absatz 2 FZG zurückerstatten, dürfen allfällige Kürzungen der Leistungen wegen Überentschädigung bei der Berechn…
Die Vorsorgeeinrichtung hat in ihrem Reglement festzulegen, ob sie die Austrittsleistung nach Artikel 15 FZG (Beitragsprimat) oder nach Artikel 16 FZG (Leistungsprimat) berechnet.…
1 Als Grundlage für die Berechnung des Mindestbetrages nach Artikel 17 FZG gelten die Beiträge und Eintrittsleistungen der Versicherten. Wurden während einer gewissen Zeit nur Risikobeiträge bezahlt, so…
Für den Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen (Art. 9 Abs. 2 FZG) gilt die Einschränkung nach Artikel 60 a über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge…
Der Verzugszinssatz entspricht dem BVG-Mindestzinssatz plus einem Prozent. Artikel 65 d ist nicht anwendbar.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
