Législation

Bundesgesetz vom 17. Dezember 1993 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG)

SR 831.42 · FZG · 52 Artikel

Freizügigkeitsgesetz (SR 831.42) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (52 Artikel)

Art. 1

1 Dieses Gesetz regelt im Rahmen der beruflichen Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die Ansprüche der Versicherten im Freizügigkeitsfall. 2 Es ist anwendbar auf alle Vorsorgeverhältnisse, in denen eine Vorsorgeeinrichtung…

Art. 2, Austrittsleistung

1 Versicherte, welche die Vorsorgeeinrichtung verlassen, bevor ein Vorsorgefall eintritt (Freizügigkeitsfall), haben Anspruch auf eine Austrittsleistung. SR 831.40 1bis Versicherte können auch eine Austrittsleistung…

Art. 3, Übertragung an die neue Vorsorgeeinrichtung

1 Treten Versicherte in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, so hat die frühere Vorsorgeeinrichtung die Austrittsleistung an die neue zu überweisen. 2 Muss die frühere Vorsorgeeinrichtung Hin…

Art. 4, Erhaltung des Vorsorgeschutzes in anderer Form

1 Versicherte, die nicht in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintreten, haben ihrer Vorsorgeeinrichtung mitzuteilen, in welcher zulässigen Form sie den Vorsorgeschutz erhalten wollen. 2 Ble…

Art. 5, Barauszahlung

1 Versicherte können die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn: a. sie die Schweiz endgültig verlassen; vorbehalten bleibt Artikel 25 f b. sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und der obligator…

Art. 5 a
Art. 6, Nicht eingebrachte Eintrittsleistung und Erhöhungsbeiträge

1 Haben sich Versicherte bei Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, einen Teil der Eintrittsleistung selber zu bezahlen, so ist dieser Teil bei der Berechnung der…

Art. 7, Vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin übernommene

Eintrittsleistung 1 Hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Eintrittsleistung von Versicherten ganz oder teilweise übernommen, so kann die Vorsorgeeinrichtung den entsprec…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).