Bundesgesetz vom 17. Dezember 1993 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG)
SR 831.42 · FZG · 52 Artikel
Freizügigkeitsgesetz (SR 831.42) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 8, geändert (RO 2023 92) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 16, geändert (RO 2023 92) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 2, geändert (RO 2009 5187) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 8, geändert (RO 2023 92) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 1, geändert (RO 2023 92) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 17, geändert (RO 2023 92) in Kraft seit dem 01.01.2024
Auszug aus dem Text (52 Artikel)
1 Dieses Gesetz regelt im Rahmen der beruflichen Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die Ansprüche der Versicherten im Freizügigkeitsfall. 2 Es ist anwendbar auf alle Vorsorgeverhältnisse, in denen eine Vorsorgeeinrichtung…
1 Versicherte, welche die Vorsorgeeinrichtung verlassen, bevor ein Vorsorgefall eintritt (Freizügigkeitsfall), haben Anspruch auf eine Austrittsleistung. SR 831.40 1bis Versicherte können auch eine Austrittsleistung…
1 Treten Versicherte in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, so hat die frühere Vorsorgeeinrichtung die Austrittsleistung an die neue zu überweisen. 2 Muss die frühere Vorsorgeeinrichtung Hin…
1 Versicherte, die nicht in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintreten, haben ihrer Vorsorgeeinrichtung mitzuteilen, in welcher zulässigen Form sie den Vorsorgeschutz erhalten wollen. 2 Ble…
1 Versicherte können die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn: a. sie die Schweiz endgültig verlassen; vorbehalten bleibt Artikel 25 f b. sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und der obligator…
1 Haben sich Versicherte bei Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, einen Teil der Eintrittsleistung selber zu bezahlen, so ist dieser Teil bei der Berechnung der…
Eintrittsleistung 1 Hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Eintrittsleistung von Versicherten ganz oder teilweise übernommen, so kann die Vorsorgeeinrichtung den entsprec…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
