Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
SR 830.1 · 93 Artikel
ATSG (SR 830.1) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 76, geändert (RO 2023 688) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 76a, geändert (RO 2023 688) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 75a, geändert (RO 2023 688) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 32, geändert (RO 2020 5137) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 76, geändert (RO 2023 688) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 17, geändert (RO 2021 705) in Kraft seit dem 01.01.2022
Auszug aus dem Text (93 Artikel)
Dieses Gesetz koordiniert das Sozialversicherungsrecht des Bundes, indem es: a. Grundsätze, Begriffe und Institute des Sozialversicherungsrechts definiert; b. ein einheitliches Sozialversicherungsverfahren festle…
Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf die bundesgesetzlich geregelten Sozialversicherungen anwendbar, wenn und soweit die einzelnen Sozialversicherungsge…
1 Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit…
Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder de…
Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.…
Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit z…
1 Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der…
1 Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. 2 Nicht erwerbstätige Minderjährige gelten als invalid, wenn die Beeinträchtigung ihrer körperlichen, gei…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
