Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG)
SR 823.20 · EntsG · 20 Artikel
Entsendegesetz (SR 823.20) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 8, geändert (RO 2023 641) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 9, geändert (RO 2023 641) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 8a, geändert (RO 2023 641) in Kraft seit dem 01.01.2024
- Art. 2, geändert (RO 2019 1413) in Kraft seit dem 01.04.2020
- Art. 2, geändert (RO 2019 1413) in Kraft seit dem 01.04.2020
- Art. 7, geändert (RO 2006 979) in Kraft seit dem 01.04.2017
Auszug aus dem Text (20 Artikel)
1 Dieses Gesetz regelt die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland in die Schweiz entsendet, damit sie hier für einen…
1 Ausländische Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer, die sich auf selbstständige Erwe…
1 Das Kontrollorgan kann der zuständigen kantonalen Behörde nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d folgende Personen m…
1 Die Arbeitgeber müssen den entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeits- und Lohnbedingungen garantieren, die in Bundesgesetzen, Verordnungen des Bundesrates, allgemein…
Der Arbeitgeber muss den entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Unterkunft garantieren, die dem üblichen Standard am Einsatzort bezüglich Hygiene und Komfort genügt. Die Abzüge für Unterkunft und Verpflegung d…
1 Die Mindestvorschriften für die Entlöhnung und die Ferien gelten nicht für: a. Arbeiten von geringem Umfang; b. Montage oder erstmaligen Einbau, wenn die Arbeiten weniger als acht Tage dauern und Bestandteil eines Warenli…
1 Werden im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe Arbeiten von Subunternehmern ausgeführt, so haftet der Erstunternehmer (Total- General- oder Hauptunternehmer) zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Netto-Mindestlöhne un…
1 Vor Beginn des Einsatzes muss der Arbeitgeber der vom Kanton nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d bezeichneten Behörde schriftlich und in der Amtssprache des Einsatzortes die für die Durchführung der Kontrollen notwendigen A…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
