Verordnung vom 6. September 2006 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Verordnung gegen die Schwarzarbeit, VOSA)
SR 822.411 · VOSA · 12 Artikel
Verordnung gegen die Schwarzarbeit (SR 822.411) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 9, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 9, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
- Art. 9a, geändert (RO 2022 568) in Kraft seit dem 01.09.2023
Auszug aus dem Text (12 Artikel)
und Steuern (Art. 2 und 3 BGSA) 1 Arbeitgeber, welche die Löhne ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach den Artikeln 2 und 3 BGSA…
(Art. 4 BGSA) 1 Die Kantone statten das Kontrollorgan nach Artikel 4 BGSA mit den zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Ressourcen aus. 2 Sie sorgen dafür, dass die mit den Kontrollen betrauten Personen ü…
(Art. 4 BGSA) 1 Die Kantone können Kontrolltätigkeiten an Dritte delegieren. Sie regeln in einer Leistungsvereinbarung den Umfang der delegierten Kontrolltätigkeiten und die Höhe der Entschädigung.…
(Art. 7 BGSA) 1 Die mit den Kontrollen betrauten Personen können von den Arbeitgebern, von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von den Selbstständigerwerbenden Auskünfte und Unterlagen verlangen, we…
(Art. 12 Abs. 1 BGSA) Die kantonalen Steuerbehörden sind nach Artikel 12 Absatz 1 BGSA meldepflichtig, wenn das nicht deklarierte jährliche Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit de…
(Art. 13 Abs. 3 BGSA) 1 Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) macht in einem Abrufverfahren eine Liste der von den kantonalen Behörden ausgesprochenen Sanktionen gegenüber Arbeitgebern zugän…
(Art. 16 Abs. 1 BGSA) 1 Eine Gebühr wird kontrollierten Personen auferlegt, die Melde- oder Bewilligungspflichten nach Artikel 6 BGSA verletzt haben. 2 Die Gebühren betragen höchstens 150 Franken pro Stunde Tätigkeit der mit…
(Art. 16 Abs. 2 und 3 BGSA) 1 Die Kantone legen dem SECO jährlich eine Abrechnung vor mit dem Nachweis über: a. die gesamten vom Kanton im Rahmen des Vollzugs des BGSA getragenen Kosten; b. den Gesamtbetra…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
