Bundesgesetz vom 8. Oktober 1971 über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz, AZG)
SR 822.21 · AZG · 32 Artikel
Arbeitszeitgesetz (SR 822.21) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 1, geändert (RO 2017 3595) in Kraft seit dem 09.12.2018
- Art. 1, geändert (RO 2017 3595) in Kraft seit dem 09.12.2018
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- Art. 1, geändert (RO 2017 3595) in Kraft seit dem 09.12.2018
Auszug aus dem Text (32 Artikel)
1 Diesem Gesetz sind unterstellt: a. … b. die konzessionierten Eisenbahn- und Trolleybusunternehmen; c. die konzessionierten Automobilunternehmen; d. die konzessionierten Schifffahrtsunternehmen; e. die konzessionierten S…
1 Dieses Gesetz ist anwendbar auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen nach Artikel 1 beschäftigt werden und zu ausschliesslich persönlicher Dienstleistung verpflichtet sind.…
Der Arbeitstag im Sinne dieses Gesetzes besteht aus: a. der Dienstschicht und der Ruheschicht; oder b. der Dienstschicht und der Ruhezeit vor dem ersten Ruhetag.…
1 Die tägliche Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt höchstens sieben Stunden. 2 … 3 Die Höchstarbeitszeit innerhalb einer einzelnen Dienstschicht beträgt 10 Stunden, sie darf jedoch im Durchschnitt von 7 aufeinander…
Für den Dienst zwischen 22 und 6 Uhr ist grundsätzlich ein Zeitzuschlag zu gewähren. Der Bundesrat bestimmt die massgebenden Zeiten sowie den Umfang des Zeitzuschlages und regelt den Ausgleich.…
1 Als Pikettdienst gilt ein Dienst, in dem sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausserhalb der geplanten Arbeitszeit für allfällige Arbeitseinsätze zur Behebung von Störungen oder ähnlichen Sonderereignissen sowie f…
Als Ausgleichstage gelten dienstfreie Tage, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu gewähren sind, damit die Bestimmungen über die Arbeitszeit eingehalten werden. Die Verordnung regelt die Modalitäten.…
1 Wird die im Dienstplan vorgeschriebene Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen überschritten, so gilt die über den Dienstplan hinausgehende Arbeitszeit grundsätzlich als Überzeitarbeit. 2 Überzeitarbeit ist in der Regel…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
