Législation

Verordnung vom 28. Oktober 2009 zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PaRV)

SR 818.311 · PaRV · 12 Artikel

Passivrauchschutzverordnung (SR 818.311) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

Letzte Änderungen

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Auszug aus dem Text (12 Artikel)

Art. 1, Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt: a. das Verbot, in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen: 1. Tabakprodukte nach Artikel 3 Buchstabe a des Tabakproduktegesetzes vom…

Art. 2, Rauchverbot und Verbot der Verwendung von Produkten zum Erhitzen und von elektronischen Zigaretten

1 Das Rauchen und die Verwendung von Produkten nach Artikel 1 Buchstabe a Ziffer 2 ist unter Vorbehalt der Artikel 4–7 untersagt in ge…

Art. 3, Sorgfaltspflicht

Wer einen Raum betreibt, in dem das Rauchen gestattet ist, muss dafür sorgen, dass Personen in angrenzenden rauchfreien Räumen nicht durch Rauch belästigt werden.…

Art. 4, Anforderungen an Raucherräume

1 Der Betreiber oder die Betreiberin oder die für die Hausordnung verantwortliche Person muss dafür sorgen, dass der Raucherraum: a. durch feste Bauteile von anderen Räumen dicht abgetrennt ist, nicht al…

Art. 5, Anforderungen an Raucherlokale

1 Ein Restaurationsbetrieb wird von der zuständigen kantonalen Behörde auf Gesuch hin als Raucherlokal bewilligt, wenn: a. die Gesamtfläche der dem Publikum zugänglichen Räume, inklusive Eingangsbereich…

Art. 6, Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern in Raucherräumen und Raucherlokalen

1 In Raucherräumen von Restaurations- und Hotelbetrieben und in Raucherlokalen dürfen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nur beschäftigt werd…

Art. 6 a, Degustation von Produkten

1 Spezialisierte Verkaufsgeschäfte können eine Zone zur Degustation von Produkten nach Artikel 1 Buchstabe a Ziffer 2 einrichten. 2 Als spezialisierte Verkaufsgeschäfte nach Absatz 1 gelten Geschäfte, die…

Art. 6 b, Anforderungen an die Degustationszone

Die Degustationszone muss folgende Anforderungen erfüllen: a. Sie muss mit einer ausreichenden Belüftung ausgestattet sein. b. Sie muss klar als solche gekennzeichnet sein. c. Sie muss sich am…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).