Verordnung vom 28. Oktober 2009 zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PaRV)
SR 818.311 · PaRV · 12 Artikel
Passivrauchschutzverordnung (SR 818.311) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 1, geändert (RO 2024 491) in Kraft seit dem 01.10.2024
- Art. 2, geändert (RO 2024 491) in Kraft seit dem 01.10.2024
- Art. 2, geändert (RO 2024 491) in Kraft seit dem 01.10.2024
- Art. 7, geändert (RO 2024 491) in Kraft seit dem 01.10.2024
- Art. 7, geändert (RO 2024 491) in Kraft seit dem 01.10.2024
Auszug aus dem Text (12 Artikel)
Diese Verordnung regelt: a. das Verbot, in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen: 1. Tabakprodukte nach Artikel 3 Buchstabe a des Tabakproduktegesetzes vom…
1 Das Rauchen und die Verwendung von Produkten nach Artikel 1 Buchstabe a Ziffer 2 ist unter Vorbehalt der Artikel 4–7 untersagt in ge…
Wer einen Raum betreibt, in dem das Rauchen gestattet ist, muss dafür sorgen, dass Personen in angrenzenden rauchfreien Räumen nicht durch Rauch belästigt werden.…
1 Der Betreiber oder die Betreiberin oder die für die Hausordnung verantwortliche Person muss dafür sorgen, dass der Raucherraum: a. durch feste Bauteile von anderen Räumen dicht abgetrennt ist, nicht al…
1 Ein Restaurationsbetrieb wird von der zuständigen kantonalen Behörde auf Gesuch hin als Raucherlokal bewilligt, wenn: a. die Gesamtfläche der dem Publikum zugänglichen Räume, inklusive Eingangsbereich…
1 In Raucherräumen von Restaurations- und Hotelbetrieben und in Raucherlokalen dürfen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nur beschäftigt werd…
1 Spezialisierte Verkaufsgeschäfte können eine Zone zur Degustation von Produkten nach Artikel 1 Buchstabe a Ziffer 2 einrichten. 2 Als spezialisierte Verkaufsgeschäfte nach Absatz 1 gelten Geschäfte, die…
Die Degustationszone muss folgende Anforderungen erfüllen: a. Sie muss mit einer ausreichenden Belüftung ausgestattet sein. b. Sie muss klar als solche gekennzeichnet sein. c. Sie muss sich am…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
