Législation

Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG)

SR 818.101 · EpG · 90 Artikel

Epidemiengesetz (SR 818.101) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (90 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

Dieses Gesetz regelt den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten und sieht die dazu nötigen Massnahmen vor.…

Art. 2, Zweck

1 Dieses Gesetz bezweckt, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. 2 Mit den Massnahmen nach diesem Gesetz sollen: a. übertragbare Krankheiten überwacht und Grundlagenwissen über…

Art. 3, Begriffe

In diesem Gesetz gelten als: a. übertragbare Krankheit: b. Beobachtungen : c. Krankheitserreger: d. Umgang mit Krankheitserregern:…

Art. 4, Ziele und Strategien

1 Der Bundesrat legt unter Einbezug der Kantone die Ziele und Strategien der Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten fest. 2 Bei der Festlegung der Ziele und Strategien sind ins…

Art. 5, Nationale Programme

1 Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeitet unter Einbezug der Kantone themenspezifische nationale Programme zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, insbesondere in…

Art. 6, Besondere Lage

1 Eine besondere Lage liegt vor, wenn: a. die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, und eine der folgenden Gefahren…

Art. 7, Ausserordentliche Lage

Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen.…

Art. 8, Vorbereitungsmassnahmen

1 Bund und Kantone treffen Vorbereitungsmassnahmen, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen der öffentlichen Gesundheit zu verhüten und frühzeitig zu begrenzen. 2 Das BAG kann die Kantone anweisen, im Hinblick…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).