Législation

Verordnung vom 27. Mai 2020 über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV)

SR 817.042 · 140 Artikel

LMVV (SR 817.042) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (140 Artikel)

Art. 1, Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt: a. die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen und andere amtliche Tätigkeiten der für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände zuständigen Behörden im Inland; b. die amtliche…

Art. 2, Begriffe

1 In dieser Verordnung bedeuten: a. Sendung: eine Menge von Waren der gleichen Art oder Klasse oder mit gleicher Beschreibung, für die die gleiche Gesundheitsbescheinigung oder das gleiche andere Begleitdokument gilt, die mi…

Art. 3, Grundsätze

1 Amtliche Kontrollen werden von den Vollzugsbehörden oder von durch sie nach Artikel 55 LMG beauftragten Dritten vorgenommen. 2 Sie sind risikobasiert sowie regelmässig und mit angemessener Häufigkeit durchzuführen. 3 Die…

Art. 4, Durchführung

1 Die amtlichen Kontrollen werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien durchgeführt: a. festgestellte Risiken in Verbindung mit: 1. Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, 2. den Tätigkeiten oder Vorgängen unter d…

Art. 5, Meldung der Wareneinfuhr

Soweit dies zur Organisation der amtlichen Kontrollen erforderlich ist, können die Behörden die Betriebe, die Waren einführen, auffordern, die Ankunft der betreffenden Waren zu melden.…

Art. 6, Gegenstände der amtlichen Kontrolle

1 Die zuständigen Vollzugsbehörden können die folgenden amtlichen Kontrollen durchführen: a. Kontrollen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen auf allen Produktions-, Verarbeitungs-, Vertriebs…

Art. 7, Transparenz der amtlichen Kontrollen

1 Das BLV sorgt dafür, dass der Öffentlichkeit, auch über das Internet, mindestens einmal jährlich relevante Informationen über die Organisation und die Durchführung der Kontrollen zugänglich gema…

Art. 8, Verwendung dokumentierter Kontrollverfahren

1 Die Vollzugsbehörden führen die amtlichen Kontrollen nach dokumentierten Verfahren durch. 2 Die Verfahren umfassen Anweisungen für das Personal, das die amtlichen Kontrollen durchführt, u…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).