Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt, HKV)
SR 817.023.41 · HKV · 37 Artikel
Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt (SR 817.023.41) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 28a, geändert (RO 2019 3405) in Kraft seit dem 01.12.2019
- Art. 14, geändert (RO 2019 3405) in Kraft seit dem 01.12.2019
- Art. 22, geändert (RO 2019 3405) in Kraft seit dem 01.12.2019
- Art. 16, geändert (RO 2017 1619) in Kraft seit dem 01.05.2017
- Art. 1, geändert (RO 2017 1619) in Kraft seit dem 01.05.2017
- Art. 1, geändert (RO 2017 1619) in Kraft seit dem 01.05.2017
Auszug aus dem Text (37 Artikel)
Diese Verordnung legt die Anforderungen fest an: a. die folgenden Gebrauchsgegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt: 1. metallhaltige Gegenstände mit Hautkontakt, 2. Tätowierfarben und Farben für Permanent-Make-up sowi…
1 Gegenstände, die während längerer Zeit unmittelbar mit der Haut in Berührung kommen, wie Ohrringe, Brillengestelle, Halsketten, Armbänder und -ketten, Fuss- und Fingerringe, Gehäuse von Armbanduhren, Uhrar…
1 Schmuck- und Fantasieschmuckerzeugnisse, wie Haarschmuck, Armbänder, Halsketten, Ringe, Piercings, Armbanduhren, Broschen und Manschettenknöpfe, dürfen in ihren Metallteilen mit Hautkontakt Cadmium nich…
1 Schmuck- und Fantasieschmuckerzeugnisse dürfen in ihren Metallteilen mit Hautkontakt Blei nicht in einer Konzentration von 0,05 oder mehr Gewichtsprozent enthalten. 2 Absatz 1 gilt nicht für gebrauchte Geg…
1 Als Piercing wird das Durchstechen von Körperteilen, z.B. Ohrläppchen, zwecks Einführung eines Schmuckgegenstandes bezeichnet. 2 Als Tätowierung wird das Einbringen (Mikroimplantieren) von Farbpigmenten in die Dermis-S…
Personen, die Piercings, Tätowierungen und Permanent-Make-up an Drittpersonen anbringen, haben alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit keine Infektionen übertragen werden können.…
Piercings dürfen zu keiner bleibenden Verfärbung der Haut führen…
1 In Tätowierfarben und Farben für Permanent-Make-up dürfen folgende Stoffe in den nachstehenden Konzentrationen vorhanden sein: a. Stoffe gemäss Artikel 54 Absatz 1…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
