Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über die Höchstgehalte für Kontaminanten (Kontaminantenverordnung, VHK)
SR 817.022.15 · VHK · 15 Artikel
Kontaminantenverordnung (SR 817.022.15) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Auszug aus dem Text (15 Artikel)
1 Diese Verordnung regelt: a. die Ermittlung und die Festlegung der Höchstgehalte und der Richtwerte für Kontaminanten in Lebensmitteln; b. die Ermittlung und die Festlegung der Höchstgehalte für die ra…
Die in dieser Verordnung festgelegten Richtwerte gelten nicht als Höchstwerte nach Artikel 2 Absatz 2 LGV.…
1 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ermittelt die Höchstgehalte für Kontaminanten so, dass diese durch die Anwendung der guten Verfahrenspraxis auf allen Stufen, wie Gewinn…
1 Im Falle eines nuklearen Unfalls oder eines anderen radiologischen Notfalls, der zu einer erheblichen radioaktiven Kontamination von Lebensm…
1 Bei getrockneten, verdünnten, verarbeiteten oder aus mehr als einer Zutat zusammengesetzten Lebensmitteln sind im Rahmen der Selbstkontrolle die Höchstgehalte u…
1 Lebensmittel dürfen weder in Verkehr gebracht noch als Lebensmittelzutat verwendet werden, wenn sie einen Kontaminanten enthalten, der den Höchstgehal…
1 Lebensmittelbetriebe, die die in Anhang 11 aufgeführten Lebensmittel herstellen und in Verkehr bringen, müssen geeignete Massnahmen treffen, um: a. die Richtwerte für Kontamina…
1 Lebensmittelbetriebe führen zur Überprüfung der guten Verfahrenspraxis Probenahmen und Analysen zur Feststellung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln nach Anhang…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
