Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (LGV)
SR 817.02 · 102 Artikel
LGV (SR 817.02) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 95b, geändert (RO 2023 576) in Kraft seit dem 01.11.2023
- Art. 95, geändert (RO 2018 1243) in Kraft seit dem 01.05.2018
Was sich vorbereitet
Laufende Vernehmlassungen, die dieses Gesetz ändern könnten:
- Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts
- Befristete Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser
Auszug aus dem Text (102 Artikel)
1 Diese Verordnung regelt: a. das Herstellen, Verarbeiten, Behandeln, Lagern, Transportieren und Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen; b. den hygienischen Umgang mit Leb…
1 In dieser Verordnung sowie in den vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) oder vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gestützt auf diese Verordnung erlassenen Verordnungen bedeuten: 1. L…
1 Das BLV prüft im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens, ob: a. das Lebensmittel oder der Gebrauchsgegenstand sicher ist; b. kein Verstoss gegen das Täuschungsverbot vorliegt. 2 Es berücksichtigt dabei internationale Normen un…
1 Eine Bewilligung wird an Personen mit Wohnsitz oder Geschäftsniederlassung in der Schweiz erteilt. 2 Ausländische Gesuchstellende müssen in der Schweiz eine Vertretung bestellen; diese…
1 Eine Bewilligung ist auf höchstens zehn Jahre zu befristen. Sie kann erneuert werden. 2 Eine Bewilligung erlischt, wenn: a. deren Inhalt ins Verordnungsrecht aufgenommen wird; oder b.…
1 Das BLV kann das Erteilen einer Bewilligung davon abhängig machen, dass die Gesuchstellenden auf ihre Kosten ein Gutachten vorlegen, das dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht u…
1 Das BLV informiert die kantonalen Vollzugsbehörden über die erteilten Bewilligungen. 2 Es führt im Internet eine Liste mit den aktuellen Bewilligungen.…
1 Bei der Beurteilung, ob ein Lebensmittel gesundheitsschädlich ist, sind zu berücksichtigen: a. die wahrscheinlichen sofortigen, kurzfristigen und langfri…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
