Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)
SR 817.0 · LMG · 75 Artikel
Lebensmittelgesetz (SR 817.0) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 14a, geändert (RO 2024 457) in Kraft seit dem 01.10.2024
- Art. 62, geändert (RO 2020 2743) in Kraft seit dem 01.01.2022
- Art. 62, geändert (RO 2020 2743) in Kraft seit dem 01.01.2022
- Art. 66, geändert (RO 2020 2743) in Kraft seit dem 01.01.2022
- Art. 66, geändert (RO 2020 2743) in Kraft seit dem 01.01.2022
- Art. 73, geändert (RO 2021 240) in Kraft seit dem 01.05.2021
Auszug aus dem Text (75 Artikel)
Dieses Gesetz bezweckt: a. die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, die nicht sicher sind, zu schützen; b. den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenstände…
1 Dieses Gesetz gilt für: a. den Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, das heisst für deren Herstellung, Behandlung, Lagerung, Transport und Inverkehrbringen; b. die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebe…
1 Lebensmittel, die für die Ausfuhr bestimmt sind, müssen den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen. 2 Sie dürfen von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichen, wenn die Gesetzgebung oder die Behörden des Bestimmungslande…
1 Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen sich vernünftigerweise vorhersehen lässt, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Mensch…
Gebrauchsgegenstände sind Gegenstände, die unter eine der folgenden Produktekategorien fallen: a. Bedarfsgegenstände: Gegenstände und Materialien: 1. die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu komm…
Als Inverkehrbringen im Sinne dieses Gesetzes gilt der Vertrieb von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen, jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe, das Bereithalten für die entgeltliche oder un…
1 Es dürfen nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. 2 Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie: a. gesundheitsschädlich sind; oder b. für den Verzehr durch den Mens…
Wer Tiere oder Pflanzen zur Herstellung von Lebensmitteln produziert, muss sie so produzieren, dass die entsprechenden Lebensmittel die menschliche Gesundheit nicht gefährden und nicht zu Täuschung Anlass geben.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
