Législation

Verordnung vom 9. Mai 2012 über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV)

SR 814.912 · ESV · 39 Artikel

Einschliessungsverordnung (SR 814.912) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.

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Auszug aus dem Text (39 Artikel)

Art. 1, Zweck

Diese Verordnung soll den Menschen, die Tiere und die Umwelt sowie die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch den Umgang mit Organismen, deren Stoffwechselprodukten und…

Art. 2, Gegenstand und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt den Umgang mit Organismen, insbesondere mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen, in geschlossenen Systemen. 2 Für den Transport von Organismen,…

Art. 3, Begriffe

Im Sinne dieser Verordnung gelten als: a. Organismen : zelluläre oder nichtzelluläre biologische Einheiten, die fähig sind, sich zu vermehren oder genetisches Material zu übertragen, insbesondere Tiere, Pflanzen und Mikroorg…

Art. 4, Sorgfaltspflicht

1 Wer mit Organismen in geschlossenen Systemen umgeht, muss die nach den Umständen gebotene Sorgfalt anwenden, damit die Organismen, ihre Stoffwechselprodukte und Abfälle: a. Menschen, Tiere und Umwelt nicht gefährde…

Art. 5, Einschliessungspflicht und vorgängige Beurteilungen

1 Der Umgang mit folgenden Organismen muss in geschlossenen Systemen erfolgen, ausser wenn mit ihnen nach der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 SR 814.911 , der Pflanzen…

Art. 5 a, Primärer Nachweis ausserhalb von geschlossenen Systemen

Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Sept. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 ( AS 2019 3131 ). Primärer Nachweis ausserhalb von geschlossenen Systemen 1 Tritt ein pathogener Organismus mit erheblichem Schädigungspotenzial gehäuft n…

Art. 6, Gruppierung der Organismen

1 Zur Ermittlung des Risikos beim Vorkommen von Organismen sind das Ausmass und die Wahrscheinlichkeit von schädigenden Wirkungen für Mensch, Tier und Umwelt sowie für die biologische Vielfalt und deren nac…

Art. 7, Klassierung der Tätigkeiten

1 Zur Ermittlung des Risikos, welches von einer geplanten Tätigkeit mit Organismen im geschlossenen System ausgeht, sind das Ausmass und die Wahrscheinlichkeit von schädigenden Wirkungen für Mensch, Tier u…

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Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).