Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV)
SR 814.911 · FrSV · 64 Artikel
Freisetzungsverordnung (SR 814.911) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 47, geändert (RO 2025 565) in Kraft seit dem 01.12.2025
- Art. 2, geändert (RO 2025 565) in Kraft seit dem 01.12.2025
- Art. 2, geändert (RO 2025 565) in Kraft seit dem 01.12.2025
- Art. 26, geändert (RO 2025 565) in Kraft seit dem 01.12.2025
- Art. 15, geändert (RO 2024 116) in Kraft seit dem 01.09.2024
- Art. 15, geändert (RO 2024 116) in Kraft seit dem 01.09.2024
Auszug aus dem Text (64 Artikel)
1 Diese Verordnung soll den Menschen, die Tiere und die Umwelt sowie die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch den Umgang mit Organismen, deren Stoffwechselprodukten un…
1 Diese Verordnung regelt den Umgang mit Organismen sowie mit ihren Stoffwechselprodukten und Abfällen in der Umwelt, insbesondere mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen…
1 Im Sinne dieser Verordnung gelten als: a. Organismen b. Mikroorganismen c. wirbellose Kleintiere: d. gentechnisch veränderte Organismen e. pathogene Organismen f. gebietsfremde Organismen 1. deren natürliches Verbreitungsg…
1 Wer Organismen für den Umgang in der Umwelt in Verkehr bringen will, muss vorgängig: a. die möglichen Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch die Organismen, ihre Stoffwechselprodukte und…
Wer Organismen für den Umgang in der Umwelt in Verkehr bringt, muss die Abnehmerin oder den Abnehmer: a. über die Bezeichnung sowie die gesundheits- und umweltbezogenen Eigenschaften der Org…
1 Wer mit Organismen in der Umwelt in anderer Weise als durch Inverkehrbringen umgeht, muss die nach den Umständen gebotene Sorgfalt anwenden, damit die Organismen, ihre Stoffwechselprodukte und Abfälle: a. Menschen, Tiere u…
1 Der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt muss so erfolgen, dass dadurch weder Menschen, Tiere und Umwelt…
1 In besonders empfindlichen oder schützenswerten Lebensräumen und Landschaften ist der direkte Umgang mit gente…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
