Verordnung vom 10. November 2004 zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte Chemikalien im internationalen Handel (PIC-Verordnung, ChemPICV)
SR 814.82 · ChemPICV · 21 Artikel
PIC-Verordnung (SR 814.82) ist Teil des Schweizer Bundesrechts. Diese Seite zeigt den Text, die letzten Entwicklungen und die Revisionen in Vorbereitung.
Letzte Änderungen
- Art. 3, geändert (RO 2020 4675) in Kraft seit dem 01.01.2021
- Art. 2a, geändert (RO 2017 2593) in Kraft seit dem 01.05.2017
- Art. 3, geändert (RO 2017 2593) in Kraft seit dem 01.05.2017
- Art. 3, geändert (RO 2017 2593) in Kraft seit dem 01.05.2017
- Art. 3, geändert (RO 2017 2593) in Kraft seit dem 01.05.2017
- Art. 2, geändert (RO 2017 2593) in Kraft seit dem 01.05.2017
Auszug aus dem Text (21 Artikel)
1 Diese Verordnung richtet ein Notifizierungs- und Informationssystem ein für die Ein- und Ausfuhr bestimmter Stoffe und Zubereitungen, deren Verwendung wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die…
1 Diese Verordnung gilt für: a. Stoffe, die in der Schweiz aus Gründen des Gesundheits- oder des Umweltschutzes verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen (Anhang 1); b. dem PIC-Verfahren unterliegende Sto…
Im Sinne dieser Verordnung bedeuten: a. Chemikalie nach Anhang 1: 1. ein Stoff, der im Anhang 1 aufgeführt ist, 2. eine Zubereitung, die einen oder mehrere Stoffe nach Anhang 1 in einer Konzentration enthält, die dazu führ…
1 Wer eine Chemikalie nach Anhang 1 oder 2 an eine einführende PIC-Vertragspartei ausführen will, muss für seine erste Ausfuhr pro Kalenderjahr und Empfängerland spätestens 30 Tage vor der Ausfuhr dem Bundesamt für Umw…
1 Die Exporteure müssen die Einfuhrentscheide der Vertragsparteien einhalten. 2 Sie dürfen eine Chemikalie nach Anhang 2 nicht an eine PIC-Vertragspartei ausführen, die unter aussergewöhnlichen Umständen keinen…
1 Wer einen gefährlichen Stoff oder eine gefährliche Zubereitung im Sinne von Artikel 3 ChemV ausführt, muss: a. den Stoff oder die Zubereitung unter Berücksichtigung der einschlägigen internati…
Die Importeure müssen die Einfuhrentscheide der Schweiz nach Artikel 14 einhalten.…
Quelle: konsolidiertes Bundesrecht (Fedlex). Aktuelle Texte, Hosting in Europa (DSGVO).
